

Südwestdeutsche
Auto-Cross und Stock-Car
Vereinigung e.V.
Ausschreibung für die Südwestdeutsche Stock-Car Meisterschaft (SwSCM)
Die Veranstaltungen zur SwSCM werden nach Auflagen der Behörden und nach folgenden Gesetzen und Bestimmungen, denen sich jeder Teilnehmer mit der Abgabe der Nennung unterwirft, durchgeführt.
Die Bestimmungen sind geschrieben, zum Schutz und zur Sicherheit der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen und Zuschauer, insbesondere der Fahrer.
Bei Unklarheiten oder nicht zweifelsfrei definierten Punkten ist bei den Technischen Kommissaren um Rat zu fragen.
Inhaltsverzeichnis
1. Teilnehmer
2. Fahrzeugeinteilung
3. Spezielle Fahrzeugbestimmungen
4. Allgemeine Bestimmungen
1. Teilnehmer
1. Alle Teilnehmer haben sich mittels Nennungen für die Veranstaltungen einzuschreiben. Sie unterwerfen sich damit den Gesetzen und Bestimmungen der SwSCM, sowie den Besonderheiten der jeweiligen Veranstalter.
2. Die Teilnehmer/Fahrer haben den Weisungen der vom Veranstalter eingesetzten Personen folge zu leisten. Verstöße können zum Ausschluß von der Veranstaltung führen. Fahrer haften für ihre Helfer.
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2. Fahrzeugeinteilung
In der SwSCM gelten folgende Einteilungen:
Stock-Car bis 2000 ccm ohne Allrad
Stock-Car über 2000 ccm 2Rad oder 4Rad angetriebene Fahrzeuge sind freigestellt
Fahrzeuge mit Aufladung starten in der nächst höheren Hubraumklasse.
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3. Spezielle Fahrzeugbestimmungen
1. Fahrzeuge
Zugelassen werden nur Fahrzeuge, die der Ausschreibung für die SwSCM entsprechen, und die technische Abnahme bestehen. Jeeps, Cabrios oder Roadster werden nicht zugelassen.
Jedes Fahrzeug muß vor jeder Veranstaltung der technischen Abnahme vorgeführt werden.
2. Sicherheitskäfig
Jedes Fahrzeug muß mit einem Überrollkäfig ausgerüstet sein.
Hierbei kann es sich um von Spezialwerkstätten gefertigte Käfige mit Herstellerzertifikat ebenso handeln, wie um Eigenbauten. Bei den Käfigen ohne Zertifikat hat der verwendete Einbau den nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen zu entsprechen.
Der Abstand des Käfigs unterhalb des Daches darf maximal 5 cm betragen.
Der unten dargestellte Käfig gibt lediglich eine Variante wider, wie der Käfig in etwa beschaffen sein soll. Bei abweichender Gestaltung des Käfigs ist unbedingt zu beachten, daß eine ausreichende Festigkeit gegeben sein muß, damit der Funktionszweck erreicht wird. Zusätzliche Verstrebungen können jederzeit angebracht werden. Vorgeschrieben ist ein Flankenschutz auf der Fahrer- und auf der Beifahrerseite! Dieser muß zwischen Sitz und Fahrertür an der Außenseite des Käfigs angebracht sein
Ausführung:
1. Alle oben beschriebenen Rohre des Hauptbügel müssen aus nahtlos kaltgezogenem Kohlenstoffstahl mit einer Mindestfestigkeit von 350 N/mm² (ST 37) sein und mindestens einen Durchmesser von 40 mm bei einer Wandstärke von 2 mm oder einen Durchmesser von 38 mm bei einer Wandstärke von 2,5 mm haben.
2. Der Käfig muß an mindestens vier Punkten mit der Bodengruppe und an mindestens zwei Punkten (Schrägstützen) mit der Karosserie verschraubt oder verschweißt werden, wobei die Befestigungsplatten am Käfig ein Mindestmaß von 10x10 cm bei einer Stärke von ca. 3 mm aufweisen müssen.
Wichtig: **** Die Schrägstützen dürfen keine Verstärkung des Kofferraums darstellen ****
Die Verschraubung hat durch mindestens zwei 10 mm Schrauben pro Platte zu erfolgen.
Der Unterboden muß im Bereich der Platten ausreichend stabil sein. (keine Durchrostungen)
Alle verschraubten Platten müssen mit Karosseriescheiben oder Gegenplatten von unten gesichert sein.
3. Fahrzeugaufbau
1. Allgemein
Aus den gemeldeten Fahrzeugen müssen alle Teile aus Glas (Scheiben, Scheinwerfer, Rück- und Blinkleuchten, Außenspiegel etc.) entfernt werden.
Außerdem müssen alle Sitze (außer Fahrersitz) und bewegliche Teile aus dem Innen- und Kofferraum entfernt werden.
Desgleichen sind alle brennbaren Teile (Innenverkleidungen, Himmel etc.) ebenso Zierleisten und Radkappen zu demontieren.
Das Armaturenbrett kann ganz oder teilweise bleiben.
Ein Rückspiegel im Innenraum ist Pflicht.
Als Ersatz für die Windschutzscheibe und die Scheibe der Fahrertür ist jeweils ein Schutzgitter aus Drahtgeflecht (Maschenweite max. 2cm) anzubringen und ausreichend zu befestigen.
2. Sicherheitsgurt
Als Sicherheitsgurt ist ein statischer Hosenträgergurt vorgeschrieben (mindestens 4 Punkt Gurt). Alle Gurtbänder und Befestigungen dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen.
Der Gurt muss an sicheren Punkten befestigt werden.
3. Fahrersitz
Der Einbau eines Vollschalensitzes ist Pflicht. Dieser darf nicht einstellbar sein und eine sichere Befestigung aufweisen. Der Sitz ist außerdem gegen rückwärtiges umknicken mit einer Strebe zu sichern. Die Strebe sollte in Schulterhöhe zwischen Sitz und Käfig angebracht werden.
4. Sichern der Türen
Die Fahrertür muß verschweißt werden. (Aus Sicherheitsgründen)
Alle anderen Türen am Fahrzeug dürfen mit maximal 5 Blechen pro Tür verschweißt werden. (Abmessung der Bleche 10x15 cm max. 2 mm stark)
Flankenschutz der Vordertüren zwischen A- und B-Säule:
Muß im Innenraum an der Fahrertür auf der Höhe des Beckens am Überrollkäfig wirkungsvoll befestigt und gepolstert sein. Zur Anwendung kommende Rohre müssen mindestens den Maßen des Überrollkäfigs entsprechen! Es müssen 2 übereinanderliegende Rohre mit ca. 15 cm Abstand sein.
Auch auf der Beifahrerseite muß ein Flankenschutz eingebaut sein.
5. Sichern des Schiebedachs
Ein evtl. vorhandenes Schiebedach muß zusätzlich gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Das Dach muß längsseitig mit 4 Blechstreifen von mindestens 5 cm Breite und maxiaml 20 cm Länge verschweißt werden. Blechstreifen max. 2mm dick.
Fahrzeuge mit Faltschiebedach und Cabriolets sind von der Teilnahme am Rennen ausgeschlossen.
Bei Fahrzeugen mit Glasschiebedächern sind diese durch eine ausreichend große Blechplatte zu ersetzen und müssen verschweißt werden.
6. Batterie
Original Batteriehalterungen im Bereich der Windschutzscheibe können erhalten bleiben. (Die Position muß außerhalb der Crash-Zone sein).
Batterien sind in jedem Falle zusätzlich zur serienmäßígen Halterung zu sichern. Einfache Drahtumwicklungen reichen nicht aus.
Selbstgebaute Halterungen müssen ausreichend befestigt und stabil sein.
Batterien, die im Fahrzeuginnenraum angebracht sind, müssen zusätzlich mit undurchlässigem säurefestem Material (z.B. Kunststoffdeckel) abgedeckt sein.
7. Tank und Kraftstoffleitungen
Der am Fahrzeug vorhandene Originaltank darf nicht benutzt werden. Originaltanks müssen ausgebaut werden.
Ein Metalltank mit max. 20 Liter Fassungsvermögen muß im hinteren Teil des Fahrgastraumes ausreichend befestigt werden. Eine Abdeckung des Tanks als Feuerschutz ist vorgeschrieben.
Ein Kunststoff - Sicherheitstank ist erlaubt.
Die Benzinleitungen müssen durch den Innenraum verlegt werden. Es dürfen ausschließlich nur Spezial-Kraftstoffleitungen verwendet werden. Die Verbindungen müssen mit Schlauchschellen gesichert sein.
Die Tankentlüftung muss unter den Fahrzeugboden geführt werden.
8. Kühlsystem
Bei wassergekühlten Fahrzeugen muß der Kühler in der Weise verlegt werden, daß dieser sich nach erfolgter Verlegung im hinteren Fahrzeugbereich befindet, nicht jedoch im serienmäßig vorgesehenen Fahrgastraum (an der Halterung der hinteren Rückenlehne im Innenraum erlaubt).
Da bei verschiedenen Fahrzeugtypen eine räumliche Trennung zwischen Fahrgastraum und Ladefläche nicht gegeben ist (z.B. Kombi), wird als hintere Grenze für den Fahrgastbereich die hintere Rückenlehne angesehen. Die Befestigung des Kühlers muß ausreichend stark sein. Es dürfen nur Druckschläuche und Metallrohre verwendet werden, die mit handelsüblichen Normschellen zu befestigen sind.
Durch den Fahrgastraum dürfen nur Rohre verlegt werden. Schläuche sind nur im hinteren Bereich des Kühlers sowie im Motorraum zulässig.
Die Rohre müssen zum Schutz vor Verbrennungen isoliert werden.
Grundsätzlich gilt, daß bei Verlegung von Kühlern und deren Zuleitungen bereits der Anschein einer evtl. Gefährdung des Fahrers oder der übrigen Teilnehmer als festgestellte Gefährdung anzusehen ist.
Zwingend vorgeschrieben ist, bei allen Fahrzeugen eine Rückwand hinter dem Fahrersitz zum Schutze des Fahrers vor Flüssigkeiten.
9. Karosserie
Sofern ein Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet ist, so ist diese vollständig abzuschrauben.
Die vorderen Kotflügel können zum Schutz der Reifen freigeschnitten werden.
(Das gute äußere Erscheinungsbild des Autos sollte keinen Schaden nehmen.)
Motorhaube:
Die Motorhaube darf mit vier Bolzen (max. 16 mm Durchmesser) befestigt werden.
Die Öffnung vom Schloßträger bis zum unteren Luftleitblech, einschließlich Lampenkästen, darf mit einem Blech (max. 1 mm Stärke) geschlossen werden. Das Blech ist mit max. 12 Schrauben (max. 8 mm Durchmesser) oder durch verschweißen (max. 12 Nähte a 5 cm) zu befestigen.
Kofferraum:
Der Kofferraumdeckel darf mit max 7 Blechstreifen verschweißt werden. (Abmessung der Bleche 8 x 10 cm, max. 2 mm stark)
Es dürfen keinerlei Verstärkungen und keine mehrfach übereinander verschweißten Bleche zur Anwendung kommen. (Eine Einsicht in den Kofferraum muß gegeben sein.). Lampenöffnungen dürfen auch nur durch max. 1mm dicke Bleche verschlossen sein.
10. Bremsen und Reifen
Während des gesammten Rennens muß die Bremsanlage des Wettbewerbsfahrzeuges stets funktionstüchtig sein.
Zulässig sind alle Arten von Luftreifen ohne Anti-Gleitmittel wie Spikes oder Ketten etc. Zwillingsbereifung ist verboten. Stollen und Stollenähnliche Reifen sind nicht zugelassen. Die Profiltiefe darf max. 15 mm und die Rillenbreite zwischen den Profilnoppen max. 13 mm betragen. Stollen dürfen nur mit Erlaubnis des Veranstalters gefahren werden.
11. Fahrwerk
Eine Federbeinverstärkung, d.h. eine Domstrebe zwischen den oberen Federbein befestigungen, ist genehmigt.
Es dürfen 2 Achsverstrebungen von der Vorderachse zum Unterboden angebracht werden. (Winkeleisen max. 40x40x3 oder ähnliches Material)
12. Motor
Ein Ölwannenschutz muß, sofern nicht schon serienmäßig vorhanden, angebracht werden. Ein max. 4 mm starkes Blech ist an der vorderen Unterkante des unteren Luftleitbleches anzuschrauben und kann bis zum Fahrzeugboden reichen.
(Der Ölwannenschutz darf keine Verstärkung darstellen !!!)
Die Motornummer muß bei der Fahrzeugabnahme gereinigt vorgezeigt werden.
Alle gemeldeten Fahrzeuge müssen mit mindestens einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein.
Bei Fahrzeugen, deren Motorhalterung vorne am Frontblech befestigt ist (siehe Golf, Audi), kann diese an dem Motorschutz angebracht werden.
Ein Motorschutz darf in folgender Art zur Anwendung kommen.
Der Motorschutz dient nur zum Schutze des Motors und muß innerhalb des Motorraums angebracht sein. Die Winkeleisen werden auf die Holme geschweißt. Der restliche Schutz besteht aus Rohr max. 42 mm Durchmesser.
13. Verstärkung
Im Motorraum und im Kofferraum dürfen als Verstärkung des Rahmens des Fahrzeuges Winkeleisen von der Stärke 50x50x5 mm eingeschweißt werden. Die Winkeleisen dürfen nicht von, z.B. 100x100 mm Winkeleisen auf 50x50mm heruntergeschnitten werden. Verstärkungen vorne wie hinten dürfen nur bis zur Achsmitte reichen und dürfen nicht mit dem Käfig verbunden werden. Hinten dürfen die beiden Rahmenverstärkungen quer mit einem Winkeleisen 50x50x5 mm verbunden werden.
Jeder Übergang am Fahrzeug (Tür - Tür oder Tür- Kotflügel) darf jeweils mit 2 Blechen a 8cm x 10cm x 2mm verschweißt werden. Pflicht ist nur Fahrertür.
Alternativ darf als Verstärkung die Motorhaube "umgeklappt" werden.
Für die Verstärkung des Motorraums gilt: entweder die Verstärkung mit Winkeleisen oder das "umklappen" der Motorhaube.
14. Abschleppvorrichtungen
Sofern die serienmäßige Abschleppöse nicht mehr vorhanden ist, wird das Anbringen einer Kette als Abschlepphilfe empfohlen.
(Kettenbefestigungen, die als Verstärkung der Karosserie ausgelegt werden könnten, müssen wieder komplett entfernt werden!)
15. Kennzeichnung der Fahrzeuge
Zum Rennen werden nur Fahrzeuge zugelassen, die auf dem Dach ein Schild in den Maßen: mind. Länge 45 cm und Höhe 20 cm) haben. Außerdem müssen auch die Türen mit auf dem Untergrund gut sichtbaren Startnummern versehen sein.
4. Fahrerausrüstung
Es muß ein fester Arbeitsanzug (Ein- oder Zweiteiler) getragen werden. Keine Lackieranzüge etc. Festes Schuhwerk, Handschuhe und ein Helm mit Visier oder Brille sind Pflicht.
Ein Hosenträger-Sicherheitsgurt ist Pflicht, er darf keine Aufrollautomatik haben.
Der Sicherheitsgurt ist anzulegen und der Helm aufzusetzen, bevor die Rennstrecke befahren wird.
Das Tragen einer Halskrause ist Pflicht.
5. Fahrzeugwechsel
Am Renntag darf das Fahrzeug nicht gewechselt werden. Von Renntag zu Renntag ist ein Wechsel möglich.
6. Startaufstellung
Beim ersten Rennen einer neuen Saison wird die Startaufstellung für den Vorlauf/die Vorläufe durch Losziehung ermittelt.
Bei allen anderen Rennen erfolgt die Startaufstellung im Vorlauf/in den Vorläufen gemäß den Platzierungen in der Meisterschaft.
Die Startaufstellung im Endlauf erfolgt gemäß den Ergebnissen des Vorlaufes/der Vorläufe.
7. Rammen
Absichtliches Rammen der Fahrertür sowie auffahren auf stehende Fahrzeuge wird mit Rennausschluß bestraft. Die Strafe gilt für den ganzen Tag.
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Allgemeine Bestimmungen
1. Kraftstoffe und Öle
Bei Rennen zur SwSCM dürfen nur handelsübliche Kraftstoffe und Öle verwendet werden.
Ölzusätze und Obenschmieröle (Additive) sind nur dann erlaubt, wenn sie die Oktanzahl des verwendeten Kraftstoffs nicht erhöhen.
Der Veranstalter hat das Recht auf Überwachung und Überprüfung des verwendeten Kraftstoffs. In Zweifelsfällen ist der vom Veranstalter gestellte Kraftstoff zu verwenden. Bei Verstößen kann der/das Teilnehmer/Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. Umweltschutz
Alle Rennfahrzeuge sind im Fahrerlager auf einer flüssigkeitsdichten Plane abzustellen. Ölwechsel auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Wer Ölschäden verursacht, haftet dafür in voller Höhe.
Nach 21.00 Uhr darf an keinem Rennfahrzeug mehr der Motor laufen.
3. Nennungen
Die Nennungen sind auf den offiziellen Nennungsformularen der jeweiligen Veranstalter abzugeben.
Mit der Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer die Ausführungsbestimmungen der SwSCM an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Nennungen können ohne Angabe von Gründen durch den Veranstalter abgelehnt werden.
Das Nenngeld wird erstattet bei Zusammenlegung von zwei Klassen, wenn der Teilnehmer in beiden Klassen genannt hat, oder wenn die Veranstaltung abgesagt wird.
Wird die Veranstaltung verlegt, behält sich der Veranstalter das Recht auf Rückzahlung vor. Bei Rückzahlung muß für die verlegte Veranstaltung eine neue Nennung abgegeben werden.
Das Nenngeld beträgt zur Zeit pro Nennung 35,- . Für Nachnennungen wird eine Gebühr von 10,- erhoben. Nennungsschluß ist jeweils eine Woche vor einer Veranstaltung.
4. Haftungsausschluß
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Helfer etc.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Teilnehmer verzichtet unter Ausschluß des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
den Veranstalter, dessen Beauftragten, Sportwarte und Helfer
Fahrer und Halter von Fahrzeugen, die an der Veranstaltung teilnehmen
Behörden und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
1. Wertung – Punkte
1. Allgemeines
Gewertet werden alle Fahrzeuge.
2. Rennleitung
Die Rennleitung wird bei jeder Veranstaltung, die zur Südwestdeutschen Stock-Car Meisterschaft gewertet wird, von der SWASV gestellt. Die Rennleitung besteht i.d.R. aus 3 Personen (1 Rennleiter, 2 Sportkommissare). Jedem Veranstalter ist es freigestellt, der Rennleitung eine beratende Person zur Seite zu stellen.
3. Punkteschlüssel
Gewertet wird nach folgendem Punkteschlüssel:
Platzierung Punkte Vorlauf Punkte Endlauf
1. 10 20
2. 9 16
3. 8 14
4. 7 12
5. 6 10
6. 5 8
7. 4 6
8. 3 4
9. 2 2
10. 1 1
4. Frühstart
Bei Frühstart gilt folgendes:
Der Verursacher wird beim ersten Mal verwarnt, beim zweiten Mal wird er auf den letzten Startplatz gestellt. Der freigewordene Startplatz bleibt leer.
2. Preise und Pokale
1. Pokale
In jeder ausgeschriebenen Klasse werden 50% an Pokalen ausgegeben (die Anzahl richtet sich nach der Teilnehmerzahl des Vorlaufs), jedoch höchstens 5 Pokale.
2. Preisgeld
Preisgeld bleibt dem Veranstalter freigestellt, es besteht kein Rechtsanspruch.
3. Papier- und Technische Abnahme
1. Papierabnahme
Bei der Papierabnahme sind vom Fahrer vorzulegen:
Nennungsformular, falls nicht vorher eingereicht
Nenngeld, falls nicht vorher gezahlt
Die Papierabnahme kann durch Helfer erfolgen
1. Technische Abnahme
Zur Technischen Abnahme hat der Fahrer/die Fahrerin persönlich mit dem Fahrzeug zu erscheinen. Der Fahreranzug ist anzuziehen und der Helm ist mitzuführen. Die Bordkarte ist der Technischen Abnahme vorzulegen.
Fahrzeuge, die nicht den vorliegenden Bestimmungen entsprechen, erhalten keine Abnahme und werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.
Stellt das Abnahme-Personal lediglich einen Mangel am Fahrzeug fest, so kann dieser nachgebessert werden und das Fahrzeug erneut zur Abnahme vorgeführt werden. Kann der Mangel (gravierende oder sicherheitstechnische Mängel) nicht rechtzeitig oder vollständig behoben werden, kann das Fahrzeug nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Werden während der Veranstaltung unzulässige Änderungen vorgenommen, führt dies zum Ausschluß des Fahrers und des
Fahrzeugs.
2. Fahrerbesprechung
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Strafmaß bei nicht Beachtung: der Fahrer wird vom nächsten Wertungslauf ausgeschlossen.
3. Zeitplan
Wird vom Veranstalter bekantgegeben.
1. Flaggenzeichen
Während des Trainings und der Rennen gelten folgende Flaggenzeichen:
Grün Start, falls kein Ampelstart
Rot Rennabbruch, sofort, aber ohne Gefährdung anderer anhalten
Gelb – geschwenkt Große Gefahr, Überholverbot, zum Anhalten bereitmachen, Geschwindigkeit erkennbar verringern
Gelb – stillgehalten Gefahr
Blau Fahrzeug wird überrundet – Platz machen
Schwarz – gerollt Verwarnung wegen unsportlicher oder gefährlicher Fahrweise
Schwarz – offen Disqualifikation – sofort Rennstrecke verlassen
Schwarz-Weiß kariert Zielflagge – Ende des Rennens
2. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
1. Allgemeines
Da die Auflagen der Genehmigungsbehörden an die Veranstalter immer umfangreicher werden, wir uns aber nicht der Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen berauben möchten, sollten folgende Regeln eingehalten werden.
2. Ordnung
Jeder Teilnehmer hat in seinem Umfeld selbst für die nötige Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
Der Veranstalter behält sich vor, ein Pfand in Höhe von 25,- zu erheben, das nur bei ordnungsgemäßem Verlassen zurückgezahlt werden muß.
3. Umweltschutz
Besondere Sorgfalt ist im Umgang mit Öl, Kühlwasser, Batteriesäure, Benzin und Bremsflüssigkeit geboten. Es muß daher unter jedem Fahrzeug eine Kunststoffplane ausgelegt werden. Alternativ kann eine Auffangwanne unter Motor, Getriebe und Differential aufgestellt werden.
Im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes inklusive angrenzender Feldwege gilt für alle Arten von Fahrzeugen Schrittgeschwindigkeit, ausgenommen ist lediglich die Rennstrecke während des Trainings und der Rennen. Mißachtung führt zum Ausschluß.
Nach 21.00 Uhr ist das Laufenlassen von Motoren untersagt. Stromaggregate dürfen nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr laufen.
Bei der An- und Abfahrt zur Rennstrecke bitte Umsicht und Rücksicht auf Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer nehmen.
4. Anhänger
Ist ein Anhängerparkplatz ausgewiesen, sind alle Anhänger (ausgenommen Wohnwagen) dort abzustellen.
5. Alkoholverbot
Für Fahrer gilt während der Veranstaltung Alkoholverbot. Der Veranstalter ist verpflichtet, Alkoholkontrollen durchzuführen. Grenzwert 0,0º/oo. Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird hingewiesen.
6. Sonstiges
Das Mitnehmen von Personen in Rennfahrzeugen ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlung wird mit Verwarnung geahndet. Wiederholung führt zum Ausschluß von der Veranstaltung.
3. Proteste
1. Allgemeines
Jeder Teilnehmer kann gegen einen Fahrer oder ein Fahrzeug, der/daß im selben Rennen fährt einen Protest einlegen. Proteste gegen den Veranstalter, die Zeitnahme, die Rennleitung oder das Schiedsgericht sind nicht möglich. Ferner sind Sammelproteste nicht zulässig.
2. Protestgebühr, Verfahren etc.
Jeder Protest ist unter gleichzeitiger Zahlung von 150,- binnen 30 Minuten nach Ende eines Wertungslaufs bei der Rennleitung einzulegen. Er muß exakt definiert sein. Der Protesteinlegende muß einen Haftungs-Vordruck unterschreiben. Ist der Protest begründet, wird die Gebühr zurückgezahlt, andernfalls fällt sie an den Veranstalter.
Die zur Klärung des Protests benötigten Mittel trägt grundsätzlich der im Protestverfahren Unterlegene. Zur Sicherung der Ansprüche behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Protestgebühr oder den Protestgegenstand (das Fahrzeug) als Pfand zu nehmen. Die entstehenden Kosten sind binnen 7 Tagen zu zahlen. Hält der Protestgegner sich oder sein Fahrzeug nicht zur Klärung bereit, gilt er automatisch als unterlegen und wird disqualifiziert. Der Veranstalter behält sich das Recht einer genauen Untersuchung von Fahrzeugen während der Veranstaltung vor.
4. Meisterschaft
In der SwSCM werden folgende Meisterschaften ausgefahren:
Meister der Stock-Car bis 2000 ccm
Meister der Stock-Car über 2000 ccm
Für die Meisterschaft wird jede Veranstaltung zur SwSCM gewertet, soweit sie den entsprechenden Status erhält. Der Status kann nachträglich aberkannt werden. Veranstaltungen zur SwSCM werden zu Beginn des Meisterschaftsjahres bekannt gegeben. Gewertet zur Meisterschaft werden nur die Fahrer, die an mindestens 55% der Veranstaltungen teilgenommen haben.
1. Sonstiges
Bei Unklarheiten stehen Ihnen die folgenden technischen Kommissare ab 18.00 Uhr gerne zur Verfügung.
Rudi Thurmann
Christian Junk
Daniel Schettgen 016098655551
Dirk Meyer 015123056387
Daniel Lenz 01706385510
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