Südwestdeutsche

Auto-Cross und Stock-Car

Vereinigung e.V. 2011

 

 

Ausschreibung für die Südwestdeutsche Cross-Kart Meisterschaft (SwASV) 2011

Durch Herausgabe dieses Regelwerks werden alle vorherigen technischen Bestimmungen aufgehoben.

Die Veranstaltungen der SWASV werden nach Auflagen der Behörden und nach folgenden Gesetzen und Bestimmungen, denen sich jeder Teilnehmer mit der Abgabe der Nennung unterwirft, durchgeführt.

Die Bestimmungen sind geschrieben, zum Schutz und zur Sicherheit der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen und Zuschauer, insbesondere der Fahrer.

Bei Unklarheiten oder nicht zweifelsfrei definierten Punkten ist bei den Technischen Kommissaren um Rat zu fragen.

Sondererlaubnisse müssen im Wagenpass vermerkt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Teilnehmer
  2. Zugelassene Fahrzeuge
  3. Klasseneinteilung
  4. Allgemeine Fahrzeugbestimmungen
  5. Spezielle Fahrzeugbestimmungen nach Klassen
    1. Juniorklasse
    2. Erwachsenenklasse
  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Sonstiges
                  1.  
  1. Teilnehmer
    1. Alle Teilnehmer haben sich mittels Nennungen für die Veranstaltungen einzuschreiben. Sie unterwerfen sich damit den Gesetzen und Bestimmungen der SwASV, sowie den Besonderheiten der jeweiligen Veranstalter.
    2. Die Teilnehmer/Fahrer haben den Weisungen der vom Veranstalter eingesetzten Personen folge zu leisten. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Fahrer haften für ihre Helfer und der Verein für seine Fahrer.
  1. Zugelassene Fahrzeuge
    1. Zugelassen werden nur Fahrzeuge, die der Ausschreibung für die SwASV entsprechen, und die technische Abnahme bestehen.
    2. Jedes Fahrzeug muss vor jeder Veranstaltung der technischen Abnahme vorgeführt werden. Mängel, die im Wagenpass eingetragen wurden, müssen spätestens bis zur nächsten Veranstaltung behoben sein, ansonsten kein Start. Bei Verlust des Wagenpasses erfolgt eine Vollabnahme (Kosten für den Wagenpass 25,-€). Bei Neuausstellung eines Wagenpasses kostet dieser 5,-€.
  2. Klasseneinteilung
  3. In der SwASV gelten folgende Einteilungen.

    1. Juniorklasse ( 10- 14 Jahre) nur 2CV Motor
    2. Juniorklasse (14 -18 Jahre) 2Zyl. 500 ccm bis 62 PS
    3. Erwachsenenklasse 500 ccm
    4. Erwachsenenklasse 600 ccm

     

  4. Allgemeine Fahrzeugbestimmungen
    1. Allgemeines
    2. Bei Cross-Karts handelt es sich um einsitzige, speziell für den Autocross-Sport gebaute Fahrzeuge mit verhältnismäßig geringen Abmessungen. Hiermit soll primär das Ziel verfolgt werden Jugendliche an den Autocross-Sport heranzuführen.

    3. Zugelassene Fahrzeuge / Fahrzeug-Abmessungen
    4. Es sind folgende Fahrzeugabmessungen einzuhalten:

      - Maximal zulässige Gesamtlänge: 2600 mm

      - Maximal zulässige Gesamtbreite: 1600 mm

    5. Schalldämpfer
    6. Alle Fahrzeuge müssen mit einem Schalldämpfer ausgerüstet sein. Als Geräusch-Grenzwert gilt: 100 db(A), gemessen am Streckenrand. Empfohlen wird ein Katalysator, Hersteller freigestellt.

    7. Karosserie und Fahrgestell
    8. Karosserieteile müssen aus nicht transparentem Material mit einer Dicke von mindestens 0,5 mm bestehen. Die Karosserie muss in allen Teilen einwandfrei gefertigt sein und darf keinen provisorischen Charakter aufweisen. Sie darf weder scharfe Winkel noch scharfkantige oder spitze Teile aufweisen.

      Vorne muss die Karosserie mindestens bis zur Höhe der Lenkradmitte reichen und mindestens 30 cm hoch sein, gemessen von der Ebene der Fahrersitzbefestigung. Die seitliche Karosserie muss mindestens 30 cm hoch sein, gemessen von der Ebene der Fahrersitzbefestigung.

      Für das Fahrgestell sind Stahlrohre mit kreisrundem Querschnitt und den Mindestabmessungen von 30 mm x 2 mm vorgeschrieben. Alternativ ist auch ein Vierkantprofilmaterial mit einem Querschnitt von 30 mm x 30 mm x 2 mm zulässig. Die Materialvorschrift für den Überrollkäfig bleibt unverändert.

      Als Material ist nahtlos kaltgezogener, unlegierter Kohlenstoffstahl mit maximal 0,30% Kohlenstoffgehalt und einer Zugfestigkeit von mindestens 350 N/mm² vorgeschrieben.

      Andere Stähle oder Rohrdimensionen sind nur dann erlaubt, wenn ein Zertifikat eines ASN (z.B. DMSB) vorgelegt wird.

      Falls sich die Achse der Pedalerie vor der Vorderachse befindet, muss der vordere Teil des Fahrgestells mit mindestens zwei umlaufenden Streben gem. Zeichnung ausgeführt sein.

       

      Abstand "A" muss mindestens 70 mm, Abstand "B" mindestens 150 mm betragen. Strebe "C" muss sich auf der Ebene des Fahrzeugbodens befinden.

    9. Fahrgestell-Einfahrschutz:
    10. Ein seitlicher Schutz, bestehend aus einer Stahlkonstruktion aus vorstehend beschriebenem Material und Abdeckplatten, ist vorgeschrieben.

      Die Konstruktion muss an den Enden auf beiden Seiten auf der Ebene der Radnabenmitte (±10 cm) mit der Hauptstruktur verbunden sein und mindestens eine Länge von 60% des Radstandes aufweisen.

      Die Abdeckplatten müssen aus Metallblech mit einer Mindeststärke von 1 mm bestehen.

      Für die dem Fahrgestell zugeordneten Teile ist anstelle von vorstehend beschriebenem Rundmaterial auch Vierkantmaterial mit einer Seitenlänge von mindestens 25 mm, bei gleicher Materialqualität erlaubt.

      Die Konstruktionen müssen, von oben gesehen, auf jeder Seite außen mindestens bis zu einer gedachten Linie zwischen der Mittellinie der Vorder- und Hinterradreifenllauffläche (Strecke A-B) aber nicht weiter als eine gedachte Linie zwischen der äußersten Fläche der Vorder- und Hinterräder (Strecke C-D), wenn sie geradeaus gerichtet sind, reichen (siehe Zeichnung 5).

      Der Raum muss abgedeckt sein, damit verhindert wird, dass sich ein Rad darin einhängt.

    11. Kotflügel
    12. Fest angebrachte Kotflügel sind an den Hinterrädern vorgeschrieben. Sie müssen die Räder in wirksamer Weise über mindestens ein Drittel ihres Umfanges sowie über die ganze Reifenbreite überdecken und, ohne Fahrer an Bord, mindestens bis 3 cm unterhalb der Radmittelachse der Hinterräder hinabreichen. Falls die Kotflügel einen Teil der Karosserie darstellen bzw. ganz oder teilweise von Karosserieteilen überragt werden, muss sichergestellt werden, dass die Kotflügel gemeinsam mit der Karosserie oder die Karosserie allein noch obigen Schutzbedingungen entsprechen.

      Die Kotflügel dürfen weder Perforationen noch scharfe Winkel aufweisen. Wenn sie verstärkt werden müssen, darf hierzu nur Rundeisen mit einem Durchmesser von maximal 10 mm oder ein Rohr mit einem Durchmesser von maximal 20 mm verwendet werden.

      Keinesfalls darf die Kotflügelverstärkung eine getarnte Rammvorrichtung darstellen.

    13. Fahrgastraum und Sitz
      1. Frontgitter

Ein Metallgitter ist vorgeschrieben, das die gesamt Fläche der Windschutzscheibenöffnung abdeckt. Die Maschenweite muss zwischen 10 mm x 10 mm und 25 mm x 25 mm gross sein und der Draht, aus dem die Maschen bestehen, muss mindestens 1 mm dick sein.

      1. Sitz
      2. Ein fest eingebauter Sitz mit Kopfstützen ist vorgeschrieben. Die Funktion der Kopfstütze kann ebenfalls auch die Trennwand übernehmen.

      3. Dach
      4. Über dem Fahrer ist ein flaches (Toleranz ± 5 mm), geschlossenes Dach vorgeschrieben. Das Dach muss aus mindestens 1 mm dicken Metall bestehen und sicher mit dem Überrollkäfig verbunden sein.

      5. Cockpit und Fahrzeugboden

Kein Teil des Cockpits oder ein darin befindliches Teil darf scharfkantig oder spitz sein. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass Vorsprünge, die eine Verletzungsgefahr für den Fahrer darstellen könnten, vermieden werden. Die beiden Überrollbügel müssen hoch genug sein, damit eine gedachte Linie von den oberen Teilen des Hauptbügels bis zum vorderen Bügel mindestens 5 cm über dem obersten Punkt des Fahrerhelms vorbeigeführt, wenn der Fahrer sich in normaler Fahrerposition befindet, den Helm aufgesetzt und die Sicherheitsgurte angelegt hat.

Es darf sich kein mechanisches Teil des Antriebssystems und der Radaufhängung im Cockpit befinden.

Für die beiden Seitenöffnungen am Cockpit ist ein Schutz wie nachfolgend erläutert vorgeschrieben:

Diese Öffnungen müssen komplett geschlossen sein, um zu verhindern, dass die Hände oder Arme hindurchgeführt werden. Dies muss ausgeführt werden, durch ein Drahtgitter mit einer Maschenweite von maximal 60 mm x 60 mm, wobei der Drahtdurchmesser mindestens 2 mm betragen muss. Dieses Gitter ist durch zwei Scharniere oben zu befestigen und muss am unteren Ende eine aussen liegende Schnelllösevorrichtung aufweisen, die auch vom Inneren des Fahrzeugs aus zugänglich sein muss (zu diesem Zwecke kann eine Öffnung vorgesehen werden), so dass das Gitter waagerecht aufgestellt werden kann.

Es muss ein geschlossener Cockpitboden (ohne Öffnungen bzw. Perforationen) aus Metall mit einer Mindestdicke von 2 mm vorhanden sein. Dieser Boden muss sich nach hinten mindestens bis zur Trennwand hinter dem Sitz erstrecken.

    1. Beleuchtungsanlage / Rücklicht und Bremslichter
    2. Im Heckbereich sind ein Staublicht und zwei Bremslichter anzubringen. Die Lichter sind rot und haben je eine 21 Watt Birne. Das Staublicht muss bei eingeschalteter Zündung permanent leuchten.

    3. Batterie
    4. Die Batterie muss sicher befestigt sein und gegen Auslaufen von Batteriesäure durch einen Behälter gesichert sein.

    5. Unterschutz
    6. Unter dem kompletten Fahrzeug sind Unterschutzvorrichtungen empfohlen, welche nicht über die Kontur der Karosserie hinausragen dürfen. Ein Ölwannenschutz ist vorgeschrieben.

    7. Leitungen
    8. Kraftstoff-, Öl- und Bremsleitungen müssen gegen Zerstörung (Steinschlag, Korrosion, Bruch mechanischer Teile usw.), und die Kraftstoffleitungen auch innerhalb des Fahrgastraumes gegen Brandgefahr geschützt sein. Innerhalb des Fahrgastraumes dürfen mit Ausnahme der Bremsleitungen die Leitungen keine Verbindungen aufweisen.

    9. Kraftstoffbehälter / Kraftstoffpumpen
      1. Kraftstoffbehälter

      Der Kraftstofftank (Inhalt max. 10 Liter) muss ausreichend befestigt und geschützt sein. Er muss eine Entlüftung haben, die unter den Fahrzeugboden geführt wird. In keiner Lage des Fahrzeuges darf Benzin aus dem Tank oder der Entlüftung austreten. Der Tankstutzen darf nicht über die Karosserie hinausragen.

      4.12.2. Kraftstoffe und Öle

      Bei Rennen zur SwASV dürfen nur handelsübliche Kraftstoffe und Öle verwendet werden.

      Ölzusätze und Obenschmieröle (Additive) sind nur dann erlaubt, wenn sie die Oktanzahl des verwendeten Kraftstoffs nicht erhöhen.

      Der Veranstalter hat das Recht auf Überwachung und Überprüfung des verwendeten Kraftstoffs. Bei Verstößen kann der/das Teilnehmer/Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

    10. Rückspiegel
    11. Es muss mindestens ein funktionstüchtiger Rückspiegel angebracht sein.

    12. Startnummern
    13. Jedes Fahrzeug muss die Startnummern auf jeder Seite einer aufgesetzten Dachtafel aufweisen. Die Nummer auf dem Dach muss auf einer senkrechten Tafel ohne scharfe Kanten in einer Linie mit der Fahrzeuglängsachse dauerhaft befestigt sein. Die Tafel muss mindestens 20 cm x 20 cm gross sein. Die Höhe der Ziffern muss mindestens 16 cm, die Strichstärke 3 cm betragen.

      Alternativ zur Dachtafel ist eine aufrecht angebrachte Startnummern-Tafel in gleicher Größe auf einer eventuell vorhandnen Motorabdeckung erlaubt.

      Ferner muss an dem Frontgitter (am oberen Rand) oder der Haube zusätzlich die Startnummer angebracht werden. Min. Größe 10x10 cm pro Ziffer.

      Die Startnummern haben während der gesamten Veranstaltung stets lesbar zu sein.

      Für die Kennzeichnung seines Fahrzeuges ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

    14. Sicherheitsausrüstung
      1. Abschleppöse
      2. An jedem Fahrzeug muss vorne und hinten ein Abschlepphaken angebracht werden, der farblich markiert sein muss.

        Der Fahrer ist für das Anhängen seines Fahrzeuges selbst verantwortlich.

      3. Stromkreisunterbrecher
      4. Ein Stromkreisunterbrecher ist vorgeschrieben. Er muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen (Batterie, Lichtmaschine, Zündung, elektrische Bedienungsvorrichtungen, usw.) und auch den Motor unterbrechen. Es muss einen funkensichere Ausführung und von innen und außen bedienbar sein.

        Er ist durch einen roten Blitz von außen zu kennzeichnen.

      5. Sicherheitsgurt
      6. Es ist ein min. 5-Punkt-Sicherheitsgurt vorgeschrieben.

      7. Überrollkäfig
      8. Vorgeschrieben sind Stahlrohre mit kreisrundem Querschnitt und den Mindestabmessungen von 38 mm x 2,5 mm oder 40 mm x 2 mm (Außendurchmesser und Wandstärke) für den Hauptbügel und 30 mm x 2 mm für die übrigen Rohre.

        Als Material ist nahtlos kaltgezogener, unlegierter Kohlenstoffstahl mit maximal 0,30% Kohlenstoffgehalt und einer Zugfestigkeit von mindestens 350 N/mm2 vorgeschrieben.

        Andere Stähle oder Rohrdimensionen sind nur dann erlaubt, wenn ein Zertifikat eines ASN (z. B. DMSB) vorgelegt wird. Der Überrollkäfig muss mindestens wie in Zeichnung 1 dargestellt ausgeführt sein. Die daran anschließenden Streben werden dem Fahrgestell zugeordnet. Der Hauptbügel muss wie in Zeichnung 2 oder 3 ausgeführt sein.

        Die in Zeichnung 2 und 3 fett schwarz dargestellten Streben zeigen den Hauptbügel und müssen durchlaufend sein.

        Die mit einem "A" gekennzeichnete Strebe ist eine eingesetzte Strebe und wird dem Hauptbügel zugeordnet.

        Die mit einem Kreis markierten Streben / Befestigungen müssen bis zur Ebene des Fahrzeugbodens reichen.

      9. Trennwand

      Zwischen Cockpit und Motor muss eine geschlossene Trennwand aus Metall vorhanden sein, welche vom Cockpitboden bis zum Dach reichen muss.

    15. Sicherheitsbestimmungen für den Fahrer
    16. Jeder Fahrer:

      a) muss einen Schutzhelm tragen.

      b) muss mit einem flammabweisenden Overall bekleidet sein.

      c) muss Handschuhe aus flammabweisendem Material oder Leder, das nicht unterbrochen sein darf, tragen.

      d) muss ein Visier oder eine Schutzbrille zum Schutz der Augen tragen.

      e) muss durch den Sicherheitsgurt festgegurtet sein.

      f) darf über vorgenannten Overall ein Regenkombi tragen.

      g) muss eine Halskrause tragen.

       

    17. Sonstiges

Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

 

  1. Spezielle Fahrzeugbestimmungen nach Gruppen/Klassen
    1. Juniorklasse
      1. Mindest-Fahrzeuggewicht
      2. Das Mindestgewicht beträgt 280 kg.

        Das Gewicht muss zu jeder Zeit der Veranstaltung eingehalten sein. Es wird ermittelt ohne Fahrer und ohne Nachfüllen oder Ablassen von Kraftstoff oder anderen Flüssigkeiten. Gegebenfalls wird das Fahrzeug vor dem Wiegen gereinigt.

      3. Motor
      4. Es sind ausschließlich serienmäßige 2 CV-Motoren zugelassen.

        Zu vorstehend genannten Regelungen steht der Teilnehmer in der Nachweispflicht. Zum Zwecke einer besseren Motorkühlung wird die Anbringung von Lufthutzen bzw. Luftleitblechen empfohlen.

        Bei 2 CV-6 Motoren darf die Zylinderbohrung auf max. 77,0 mm vergrößert werden. Der serienmäßige Hub von 70,0 mm muss beibehalten werden. Der max. zulässige Hubraum darf 652 ccm nicht überschreiten. An diesem Motor sind die Kolben freigestellt.

        Die Drosselklappen- bzw. Schieberbetätigung muss mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgeführt sein, die im Falle eines Defektes der Betätigung bzw. des Gaszuges, durch eine an jeder Drosselklappenwelle bzw. Schieber wirkenden äußeren Feder, ein Schließen der Drosselklappen bzw. Schieber bewirkt.

        Die Zündanlage ist freigestellt.

        Das Schwungrad ist freigestellt.

      5. Kraftstoffpumpen
      6. Die mechanische Kraftstoffpumpe (Originalbauweise) muss beibehalten werden.

      7. Getriebe und Kupplung (Kraftübertragung)
      8. Ausschließlich die Hinterräder dürfen angetrieben werden. Der Antrieb vom Motor bis zu den Rädern darf ausschließlich auf mechanischem Wege erfolgen.

      9. Getriebe
      10. Das Getriebe inklusive dessen Schaltung muss auf rein mechanischem Wege (nicht elektrisch, hydraulisch usw.) funktionieren. Zugelassen sind Schaltgetriebe mit maximal vier Vorwärtsgängen als auch Vario-Getriebe (mit Riemen und Riemenscheibe). Sequentielle Schaltgetriebe sind nicht erlaubt. Ein funktionstüchtiger Rückwärtsgang ist vorgeschrieben, welcher vom Fahrer in normaler Sitzposition geschaltet werden kann.

      11. Differential
      12. Für die Hinterachse ist ein Differential/Ausgleichsgetriebe vorgeschrieben. Eine Sperre ist nicht erlaubt.

      13. Bremsanlage
      14. Eine auf die Hinterräder wirkende hydraulische Bremsanlage ist vorgeschrieben.

        Eine Feststellbremse ist empfohlen. Falls eine Feststell- bzw. Handbremse vorhanden ist, muss sie gleichzeitig auf beide Räder der gleichen Achse wirken.

      15. Lenkung
      16. Ausschließlich die Vorderräder dürfen über ein kreisrundes oder ovales Lenkrad mit geschlossenem Kranz lenkbar sein.

      17. Räder und Reifen
        1. Räder
        2. Räder sind freigestellt, die max. Gesamtlänge und Gesamtbreite des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.

          Ausschließlich Räder aus Stahl oder Aluminiumlegierung sind erlaubt.

        3. Reifen

      Die Reifen sind freigestellt.

       

    2. Erwachsenenklasse
      1. Mindest-Fahrzeuggewicht
      2. Das Mindestgewicht beträgt 300 kg.

        Das Gewicht muss zu jeder Zeit der Veranstaltung eingehalten sein. Es wird ermittelt ohne Fahrer und ohne Nachfüllen oder Ablassen von Kraftstoff oder anderen Flüssigkeiten. Gegebenfalls wird das Fahrzeug vor dem Wiegen gereinigt.

      3. Motor
      4. Es sind ausschließlich serienmäßige 4-Takt-Otto-Motore ohne Aufladung mit einem Hubraum von maximal 650 cm² zugelassen.

        Der Motor muss entweder aus einem PKW oder einem Motorrad stammen, welcher bzw. welches in einer Stückzahl von mindestens 1000 identischen Einheiten gebaut wurde. Zu vorstehend genannten Regelungen steht der Teilnehmer in der Nachweispflicht.

        Die Drosselklappen- bzw. Schieberbetätigung muss mit einer Sicherheits-vorrichtung ausgeführt sein, die im Falle eines Defektes der Betätigung bzw. des Gaszuges, durch eine an jeder Drosselklappenwelle bzw. Schieber wirkenden äußeren Feder, ein Schließen der Drosselklappen bzw. Schieber bewirkt.

      5. Getriebe und Kupplung (Kraftübertragung)
      6. Ausschließlich die Hinterräder dürfen angetrieben werden. Der Antrieb vom Motor bis zu den Rädern darf ausschließlich auf mechanischem Wege erfolgen.

      7. Getriebe
      8. Ein funktionstüchtiger Rückwärtsgang welcher vom Fahrer in normaler Sitzposition geschaltet werden kann, ist vorgeschrieben.

        Darüber hinaus ist das Getriebe freigestellt.

      9. Differential
      10. Das Differential ist freigestellt.

      11. Bremsanlage
      12. Eine auf alle vier Räder wirkende hydraulische Bremsanlage ist vorgeschrieben.

        Eine Feststellbremse ist empfohlen.

      13. Lenkung
      14. Ausschließlich die Vorderräder dürfen über ein kreisrundes oder ovales Lenkrad mit geschlossenem Kranz lenkbar sein.

      15. Räder und Reifen
        1. Räder

        Ausschließlich Räder aus Stahl oder Aluminiumlegierung sind erlaubt. Darüber hinaus sind die Räder freigestellt.

        5.2.8.2. Reifen

        Zulässig sind alle Arten von Luftreifen (Ausnahme Einsteigerklasse) ohne Anti-Gleitmittel wie Spikes oder Ketten etc., Zwillingsbereifung ist verboten. Stollen und Stollenähnliche Reifen sind nicht zugelassen. Die Profiltiefe darf max. 15mm und die Rillenbreite zwischen den Profilnoppen max. 13mm betragen. Stollen dürfen nur mit Erlaubnis des Veranstalters gefahren werden.

      16. Kraftstoffpumpen

    Kraftstoffpumpen dürfen ausschließlich in Funktion sein, wenn der Motor läuft oder während des Startvorgangs.

     

  2. Allgemeine Bestimmungen
    1. Kraftstoffe und Öle
    2. Bei Rennen zur SwASV dürfen nur handelsübliche Kraftstoffe und Öle verwendet werden.

      Ölzusätze und Obenschmieröle (Additive) sind nur dann erlaubt, wenn sie die Oktanzahl des verwendeten Kraftstoffs nicht erhöhen.

      Der Veranstalter hat das Recht auf Überwachung und Überprüfung des verwendeten Kraftstoffs. In Zweifelsfällen ist der, vom Veranstalter gestellte Kraftstoff zu verwenden. Bei Verstößen kann der/das Teilnehmer/Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

       

    3. Umweltschutz
    4. Alle Rennfahrzeuge sind im Fahrerlager auf einer flüssigkeitsdichten Plane abzustellen. Ölwechsel auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Wer Ölschäden verursacht, haftet dafür in voller Höhe.

      Nach 21.00 Uhr darf an keinem Rennfahrzeug mehr der Motor laufen.

       

    5. Nennungen
    6. Die Nennungen sind auf den offiziellen Nennungsformularen der jeweiligen Veranstalter abzugeben.

      Mit der Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer die Ausführungsbestimmungen der SwASV an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

      Nennungen können ohne Angabe von Gründen durch den Veranstalter abgelehnt werden.

      Nenngeld ist Reuegeld.

      Das Nenngeld wird erstattet bei Zusammenlegung von zwei Klassen, wenn der Teilnehmer in beiden Klassen genannt hat. Das Nenngeld wird nicht erstattet, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt vom Veranstalter abgesagt werden muß.

      Wird die Veranstaltung verlegt, behält sich der Veranstalter das Recht auf Rückzahlung vor. Bei Rückzahlung muss für die verlegte Veranstaltung eine neue Nennung abgegeben werden.

      Das Nenngeld beträgt zurzeit pro Nennung 40,- €, Juniorklasse 25,- €. Für Nachnennungen wird eine Gebühr von 10,- € erhoben. Nennungsschluss ist jeweils eine Woche vor einer Veranstaltung.

       

    7. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Helfer etc.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Der Teilnehmer verzichtet unter Ausschluss des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:

- den Veranstalter, dessen Beauftragten, Sportwarte und Helfer

- Fahrer und Halter von Fahrzeugen, die an der Veranstaltung teilnehmen

- Behörden und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

 

6.5. Wertung – Punkte

  1. 6.5.1. Allgemeines

Gewertet werden alle Fahrzeuge, die mindestens 50 % des Wertungslaufs vollendet haben und abgewunken wurden.

6.5.2. Rennleitung

Die Rennleitung wird bei jeder Veranstaltung, die zur Südwestdeutschen Auto-Cross Meisterschaft gewertet wird, von der SWASV gestellt. Die Rennleitung besteht i.d.R. aus 3 Personen (1 Rennleiter, 2 Sportkommissare). Jedem Veranstalter ist es freigestellt, der Rennleitung eine beratende Person zur Seite zu stellen.

6.5.3. Zeittraining und Start

Es wird ein Zeittraining gefahren.Der stehende Start ist bei allen Veranstaltungen zur SwASV vorgeschrieben.Die Startaufstellung für den 1. Vorlauf wird durch ein Zeittraining (3 gezeitete Runden pro Fahrer, wobei die beste gewertet wird) ermittelt. Die Startaufstellung für den 2. Vorlauf ergibt sich aus dem Ergebnis des 1.Vorlaufs. Die Startaufstellung für den Endlauf ergibt sich aus dem Ergebnis des 2. Vorlaufs.Bei Klassenzusammenlegung erfolgt die Startaufstellung ebenfalls nach der Reihenfolge der gefahrenen Zeiten. Die zusammengelegten Klassen werden jedoch getrennt gewertet.

Fehlt ein Fahrzeug beim Start, bleibt der Startplatz frei.

6.5.4. Punkteschlüssel

Gewertet wird nach folgendem Punkteschlüssel:

Platzierung

Punkte Vorläufe

Punkte Endlauf

1.

10

20

2.

9

16

3.

8

14

4.

7

12

5.

6

10

6.

5

8

7.

4

6

8.

3

4

9.

2

2

10.

1

1

 

6.5.5. Rennabbruch

Bei Rennabbruch gilt folgendes:

Wenn mehr als 75% der Runden absolviert sind, wird das Rennen als beendet gewertet. Gewertet wird die letzte Runde vor Rennabbruch. Der Verursacher des Rennabbruchs fällt aus der Wertung. Der Verursacher wird von der Rennleitung benannt.

Sind weniger als 75% der Runden absolviert, wird das Rennen neu gestartet. Startaufstellung entspricht der Zieldurchfahrt in der Runde vor Rennabbruch. Der Verursacher des Rennabbruchs wird hinten angestellt. Der Verursacher wird von der Rennleitung benannt.

Bei Rennabbruch in der 1. Runde, wird das Rennen neugestartet. Startaufstellung entspricht dem Ergebnis des Zeittrainings bzw. Vorlauf.

6.5.6. Frühstart

Bei Frühstart gilt folgendes:

Der Verursacher wird beim ersten Mal verwarnt, beim zweiten Mal wird er auf den letzten Startplatz gestellt. Der freigewordene Startplatz bleibt leer.

    1. Preise und Pokale
      1. Pokale
      2. Pokale werden bis zum 5. Platz ausgegeben. Höchstens jedoch bis zum vorletzten. Maßgebend sind die abgegebenen Nennungen pro Klasse (z.B. 4 abgegebene Nennungen: 3 Pokale wenn 3 Fahrzeuge das Ziel erreichen, kommen nur 2 ins Ziel erhalten nur diese beiden Pokale).

        Bei Klassenzusammenlegung werden Pokale und Preisgelder nur einmal, nach Zieleinlauf vergeben.

      3. Preisgeld

      Als Mindest-Preisgeld werden festgelegt: 1.Platz 60€, 2.Platz 40€, 3.Platz 20€.

      Bei mehr als 120 Nennungen: 1.Platz 75€, 2.Platz 50€, 3.Platz 25€

      Im Superfinale pro Lauf: 1.Platz 100€, 2.Platz 75€, 3.Platz 50€

    2. Papier- und Technische Abnahme
      1. Papierabnahme

Bei der Papierabnahme sind vom Fahrer vorzulegen:

- Nennungsformular, falls nicht vorher eingereicht

- Nenngeld, falls nicht vorher gezahlt

- Wagenpass

Die Papierabnahme kann durch Helfer erfolgen.

6.6.2. Technische Abnahme

Zur Technischen Abnahme hat der Fahrer/die Fahrerin persönlich mit dem Fahrzeug zu erscheinen. Der Fahreranzug ist anzuziehen und der Helm ist mitzuführen. Der Wagenpass ist der Technischen Abnahme vorzulegen.

Fahrzeuge, die nicht den vorliegenden Bestimmungen entsprechen, oder Fahrer, die ohne Ausrüstung erscheinen, erhalten keine Abnahme und werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.

Stellt das Abnahme-Personal lediglich einen Mangel am Fahrzeug fest, so kann dieser nachgebessert werden und das Fahrzeug erneut zur Abnahme vorgeführt werden. Kann der Mangel (gravierende oder sicherheitstechnische Mängel) nicht rechtzeitig oder vollständig behoben werden, kann das Fahrzeug nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Fahrzeuge, die während der Veranstaltung durch einen Unfall oder Überschlag beschädigt werden, müssen vor einem erneuten Start zur Nachabnahme vorgeführt werden.

Werden während der Veranstaltung unzulässige Änderungen vorgenommen, führt dies zum Ausschluss des Fahrers und des Fahrzeugs.

Die technischen Kommissare haben jederzeit das Recht Fahrzeuge zu kontrollieren.

Die technische Abnahme muss an einem abgesperrten Platz stattfinden (Veranstalter weißt einen Platz aus). Zuschauer sind der technischen Kontrolle fernzuhalten.

6.6.3. Fahrerbesprechung

Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Strafmaß bei nicht Beachtung: der Fahrer wird vom nächsten Wertungslauf ausgeschlossen.

6.6.4. Zeitplan

Wird vom Veranstalter bekanntgeben.

6.7. Flaggenzeichen

Während des Trainings und der Rennen gelten folgende Flaggenzeichen:

Schwarz-Rot-Gold

Start, falls kein Ampelstart

Rot

Rennabbruch, sofort, aber ohne Gefährdung anderer anhalten

Gelb - geschwenkt

Große Gefahr, Überholverbot, zum Anhalten bereitmachen, Geschwindigkeit erkennbar verringern

Gelb - stillgehalten

Gefahr

Blau

Fahrzeug wird überrundet - Platz machen

Schwarz - gerollt

Verwarnung wegen unsportlicher oder gefährlicher Fahrweise

Schwarz - offen

Disqualifikation - sofort Rennstrecke verlassen

Schwarz - Weiß kariert

Zielflagge - Ende des Rennens

6.8. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

      1. Allgemeines
      2. Da die Auflagen der Genehmigungsbehörden an die Veranstalter immer umfangreicher werden, wir uns aber nicht der Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen berauben möchten, sollten folgende Regeln eingehalten werden.

      3. Ordnung
      4. Jeder Teilnehmer hat in seinem Umfeld selbst für die nötige Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

        Der Veranstalter behält sich vor, ein Pfand in Höhe von 50,- € zu erheben, das bei ordnungsgemäßem Verlassen zurückgezahlt wird.

      5. Umweltschutz
      6. Besondere Sorgfalt ist im Umgang mit Öl, Kühlwasser, Batteriesäure, Benzin und Bremsflüssigkeit geboten. Es muss daher unter jedem Fahrzeug eine Kunststoffplane ausgelegt werden. Alternativ kann eine Auffangwanne unter Motor, Getriebe und Differential aufgestellt werden.

        Im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes inklusive angrenzender Feldwege gilt für alle Arten von Fahrzeugen Schrittgeschwindigkeit, ausgenommen ist lediglich die Rennstrecke während des Trainings und der Rennen. Missachtung führt zum Ausschluss.

        Nach 21.00 Uhr ist das Laufen lassen von Motoren untersagt. Stromaggregate dürfen nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr laufen.

        Bei der An- und Abfahrt zur Rennstrecke bitte Umsicht und Rücksicht auf Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

      7. Anhänger
      8. Ist ein Anhängerparkplatz ausgewiesen, sind alle Anhänger (ausgenommen Wohnwagen) dort abzustellen.

      9. Alkoholverbot
      10. Für Fahrer gilt während der Veranstaltung Alkoholverbot. Der Veranstalter ist verpflichtet, Alkoholkontrollen durchzuführen. Grenzwert 0,0º/oo. Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetz wird hingewiesen.

      11. Sonstiges

Das Mitnehmen von Personen in Rennfahrzeugen ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlung wird mit Verwarnung geahndet. Wiederholung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

    1. Proteste
      1. Allgemeines

Jeder Teilnehmer kann gegen einen Fahrer oder ein Fahrzeug, der/dass im selben Rennen fährt einen Protest einlegen. Proteste gegen den Veranstalter, die Zeitnahme, die Rennleitung oder das Schiedsgericht sind nicht möglich. Ferner sind Sammelproteste nicht zulässig.

      1. Protestgebühr, Verfahren etc.

Jeder Protest ist unter gleichzeitiger Zahlung von 150,- € binnen 30 Minuten nach Ende eines Wertungslaufs bei der Rennleitung einzulegen. Er muss exakt definiert sein, z.B. gegen Motor, Getriebe, Fahrwerk, Reifen etc. Der Protesteinlegende muss einen Haftungs-Vordruck unterschreiben. Ist der Protest begründet, wird die Gebühr zurückgezahlt, andernfalls fällt sie an den Veranstalter.

Die zur Klärung des Protests benötigten Mittel trägt grundsätzlich der im Protestverfahren Unterlegene. Zur Sicherung der Ansprüche behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Protestgebühr oder den Protestgegenstand (das Fahrzeug) als Pfand zu nehmen. Die entstehenden Kosten sind binnen 7 Tagen zu zahlen. Hält der Protestgegner sich oder sein Fahrzeug nicht zur Klärung bereit, gilt er automatisch als unterlegen und wird disqualifiziert. Der Veranstalter behält sich das Recht einer genauen Untersuchung von Fahrzeugen während der Veranstaltung vor.

Sollten für die Protestbearbeitung weitere Untersuchungen notwendig werden, wird von den technischen Kommissaren eine Kaution festgelegt. Diese ist im Voraus zu zahlen. Sollte der Protesteinlegende die Kaution nicht hinterlegen, verfällt der Protest.

    1. Meisterschaft

In der SwASV werden folgende Meisterschaften ausgefahren:

      • Juniorklasse
      • Erwachsenenklasse

Für die Meisterschaft wird jede Veranstaltung zur SwASV gewertet, soweit sie den entsprechenden Status erhält. Der Status kann nachträglich aberkannt werden. Veranstaltungen zur SwASV werden zu Beginn des Meisterschaftsjahres bekannt gegeben. Gewertet zur Meisterschaft werden nur die Fahrer, die an mindestens 55% der Veranstaltungen teilgenommen haben.

  1. Sonstiges

7.1. Bei Unklarheiten stehen Ihnen die folgenden technischen Kommissare ab 18.00 Uhr gerne zur Verfügung

Didier Donat 00352-621189588 oder 0032-63678492 (nach 19.00 Uhr)

Peter Kirchhof 0172/8090064

Rudolf Mirkes 06568/7157

Thomas Prokopowicz 0177-8665750

Georg Fuhrmann 06566-933641 oder 0176-62918049 oder 00352-691978824

Henri Weiß 00352/621638580

Dirk Schumacher 0163-4677186

Horst Fuhrmann 01577-3215123

Norman Höfer 0176-22989486

Klaus Gräfen 0177-3989552

 

    1. Weitere Ansprechpartner der SWASV
    2. 1. Vorsitzender Peter Spoden 06551-2713

      2. Vorsitzender Horst Klas 06561-2567

      Schriftführer Guido Endres 0151-26322592

      Kassenwart Jörg Mayers 06554/934153

    3. Ansprechpartner der Vereine

ACF Bitburg Marcus Spoden 06551/2713

Hover Pöns Ingendorf Rudolf Mirkes 06568/7157

MST Irsental Michael Munkler 0171/4087636

ACL Krautscheid Andreas Loskyll 0176-32066306

Team Lenz-Bersch Daniel Lenz

Vita Cross Johann Kierens 0032/(0)80329808

Auto Cross Supporting Michael Küches 0032/(0)80227242

AC Waldorf Rudolf Linden 06597/2307

ACC Windhausen Jörg Gödert 06566-932881 oder 00352-691719363

ACF Plaidt Heribert Bersch 02630-7987

AMSC Pfeffelbach Michael Rinder 06384-314

MSF Hornets Thomas Prokopowicz 0177-8665750