Südwestdeutsche

              Auto-Cross und Stock-Car

                   Vereinigung e.V.
                
                          2011

 

Ausschreibung für die Südwestdeutsche Auto-Cross Meisterschaft (SwASV) 2011

Durch Herausgabe dieses Regelwerks werden alle vorherigen technischen Bestimmungen aufgehoben.

Die Veranstaltungen der SWASV werden nach den Auflagen der Behörden und nach folgenden Gesetzen und Bestimmungen, denen sich jeder Teilnehmer mit der Abgabe der Nennung unterwirft, durchgeführt.

Die Bestimmungen sind geschrieben,zum Schutz und zur Sicherheit der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen und Zuschauer, insbesondere der Fahrer.

Bei Unklarheiten oder nicht zweifelsfrei definierten Punkten ist bei den Technischen Kommissaren um Rat zu fragen.

Sondererlaubnisse müssen im Wagenpass vermerkt werden.


Inhaltsverzeichnis
1.Teilnehmer
2.Zugelassene Fahrzeuge
3.Gruppen- und Klasseneinteilung
4.Allgemeine Fahrzeugbestimmungen
5.Spezielle Fahrzeugbestimmungen nach Gruppen/Klassen
5.1.Einsteiger und Serientourenwagen
5.2.Gruppe 0 Einsteigerklasse
5.3.Gruppe 1, Klasse 1, Serientourenwagen
5.4.Gruppe 1, Klasse 2, Tourenwagen
5.5.Gruppe 1, Klasse 3, Supertourenwagen
5.6.Gruppe 2 Spezialtourenwagen
5.7.Gruppe 3 Spezial Auto-Cross
5.8.Gruppe 4 Käferklasse
5.9.Gruppe 5 Lady Cup
6.Allgemeine Bestimmungen
7.   Sonstiges


1.Teilnehmer
1.1.Alle Teilnehmer haben sich mittels Nennungen für die Veranstaltungen einzuschreiben. Sie unterwerfen sich damit den Gesetzen und Bestimmungen der SwASV, sowie den Besonderheiten der jeweiligen Veranstalter.
1.2.Die Teilnehmer/Fahrer haben den Weisungen der vom Veranstalter eingesetzten Personen folge zu leisten. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Fahrer haften für ihre Helfer und der Verein für seine Fahrer.
1.3.Jeder Teilnehmer kann sein Fahrzeug in den nächsthöheren Klassen oder der nächsthöheren Gruppe melden. Eine Einschränkung gilt hier für Serientourenwagen und Fahrzeuge der Käferklasse. Diese dürfen nicht in die Gruppe 2 Spezialtourenwagen und Gruppe 3 Spezial Auto-Cross Hochnennen. Der Wechsel des Fahrzeugs oder des Fahrers muss durch Umnennung dem Veranstalter gemeldet werden und ist nach Beginn der Veranstaltung (Beginn Zeittraining) nicht mehr möglich.

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2.Zugelassene Fahrzeuge
2.1.Zugelassen werden nur Fahrzeuge, die der Ausschreibung für die SwASV entsprechen, und die technische Abnahme bestehen. Jeeps, Cabrios oder Roadster werden nicht zugelassen.
2.2.Jedes Fahrzeug muss vor jeder Veranstaltung der technischen Abnahme vorgeführt werden. Mängel, die im Wagenpass eingetragen wurden, müssen spätestens bis zur nächsten Veranstaltung behoben sein, ansonsten kein Start. Bei Verlust des Wagenpasses erfolgt eine Vollabnahme (Kosten für den Wagenpass 25,-€). Bei Neuausstellung eines Wagenpasses kostet dieser 5,-€.
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3.Gruppen- und Klasseneinteilung
In der SwASV gelten folgende Einteilungen und Startnummern, die von jedem Teilnehmer einzuhalten sind.
Gruppe 0    Einsteigerklasse bis 1050 ccm                                            1-99

Gruppe 1    Klasse 1 Serientourenwagen bis 1600 ccm                        101-199

Gruppe 1    Klasse 1 Serientourenwagen über 1600 ccm                      201-299

Gruppe 1    Klasse 2 Tourenwagen bis 1800 ccm                                 401-499

Gruppe 1    Klasse 3 Supertourenwagen bis 4000 ccm                         401-499

Gruppe 2    Klasse 4 Spezialtourenwagen bis 1600 ccm                       501-599

Gruppe 2    Klasse 6 Spezialtourenwagen über 1600 ccm                     601-699

Gruppe 3    Klasse 7 Spezial Auto-Cross bis 1600 ccm                        801-899

Gruppe 3    Klasse 9 Spezial Auto-Cross über 1600 ccm                      901-999

Gruppe 3    Klasse 10Spezial Auto-Cross bis 2000 ccm ohne Allrad      701-799

Gruppe 4    SonderklasseKäferklasse bis 1650 ccm                             301-399

Gruppe 5    Lady Cup                                                                         101-209


Bei einer Aufladung des Motors mit Turbolader, Kompressor oder G-Lader wird der Gesamthubraum mit dem Koeffizienten 1,7 multipliziert und das Fahrzeug in die, sich dann ergebende Hubraumklasse eingeteilt. Wankelmotoren erhalten den Koeffizienten 2,0.

Der Hubraum darf in den einzelnen Klassen um max. 3% überschritten werden. Die max. Hubraumwerte für Einsteigerfahrzeuge betragen 1050 ccm und für Fahrzeuge der Käferklasse 1650 ccm.

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4.Allgemeine Fahrzeugbestimmungen
4.1.Sicherheitskäfig
     
      Die Fahrzeuge aller Gruppen müssen mit einem Sicherheitskäfig ausgerüstet sein. Dieser besteht entweder aus einem Hauptbügel und einem vorderen Bügel, oder einem Hauptbügel und zwei seitlichen Bügeln, die durch Streben miteinander verbunden sind. Der Hauptbügel muss rechts und links nach hinten abgestützt sein und mit einer Diagonalstrebe verstärkt oder einem Diagonalkreuz in der hinteren Abstützung verstärkt sein. Im Dachbereich über dem Fahrer ist eine Diagonal-, Quer oder Längsstrebe anzubringen. In Höhe des Armaturenbretts muss eine Querstrebe von rechts nach links angebracht sein. Im Bereich der Fahrertür ist eine Querstrebe anzubringen um den Fahrer im Falle eines Seitenaufpralls zu schützen. Die unteren Rohrenden des Käfigs sind an den tragenden Teilen mit 3 mm starken und mindestens 100x100mm großen Platten mit Gegenplatten zu verschrauben (mindestens zwei Schrauben M10 8.8) oder zu verschweißen. Alle Schweißnähte müssen von einwandfreier Qualität sein.

Die Hauptbügel müssen jeweils aus einer Rohrlänge gebogen sein und dürfen weder Risse noch Beulen aufweisen.
Alle oben beschriebenen Rohre des Hauptbügel müssen aus nahtlos kaltgezogenem Kohlenstoffstahl mit einer Mindestfestigkeit von 350 N/mm² (ST 37) sein und mindestens einen Durchmesser von 40 mm bei einer Wandstärke von 2 mm oder einen Durchmesser von 38 mm bei einer Wandstärke von 2,5 mm haben (in der Zeichnung gekennzeichnet mit - - - - - ).  Alle übrigen Rohre müssen mindestens einen Durchmesser von 25 mm bei einer Wandstärke von 2 mm haben.

Käfige, die nicht diesen Maßen und Anforderungen entsprechen müssen mit einem
Herstellerzertifikat die Stabilität und Sicherheit nachweisen.Zertifikate und Bügel müssen mit einer
identischen Nummer versehen sein.

4.2.Scheiben, Scheinwerfer


Zerbrechliche Teile wie Scheiben, Scheinwerfer, Lampen etc. müssen entfernt werden. Anstelle der Frontscheibe muss ein engmaschiges Gitter angebracht sein. Fahrzeuge mit einer gesicherten Verbundglasscheibe müssen über eine funktionierende Waschanlage verfügen. An der Fahrerseite ist ebenfalls ein Gitter anzubringen, welches klappbar und von außen zu öffnen sein muss. Die Gitter müssen einwandfrei verarbeitet sein und mindestens 1 mm Drahtstärke haben.

4.3.Innenraum, Zierleisten, Anhängerkupplung etc.

Zierleisten, Radkappen, Dachreling und Anhängerkupplung müssen entfernt werden. Alle brennbaren Teile sind aus dem Innenraum zu entfernen. Wischermotor, Heizungslüfter etc. sollten entfernt werden. Die dazugehörenden Halter dürfen entfernt werden.

4.4.Bremsen

Alle Fahrzeuge müssen über eine funktionstüchtige Fußbremse verfügen. Die Bremse muss auf alle vier Räder gleich wirken.

Eine Feststellbremse / Handbremse wird empfohlen.

4.5.Stromkreisunterbrecher

Für jedes Fahrzeug ist ein Hauptstromkreis-Unterbrecher vorgeschrieben. Dieser muss von außen und innen ausgeschaltet werden können und klar gekennzeichnet sein. Die äußere Betätigung ist am unteren Frontscheibenrahmen anzubringen und durch einen Pfeil zu kennzeichnen

4.6.Hauben, Türen etc.

Hauben, Deckel und Türen müssen zusätzlich gesichert werden, Schiebedach muss zugeschweißt werden. Lose Gegenstände, Rückbank, Beifahrersitz, Verkleidungen und Dachhimmel müssen entfernt werden. Das Mitführen von Ballast, Werkzeug, Ersatzteilen und Beifahrern auf der Rennstrecke ist verboten. Hauben, Deckel und Türen müssen ohne Werkzeug zu öffnen sein.

4.7.Batterie

Die Batterie muss ausreichend befestigt sein und gegen Auslaufen von Batteriesäure durch einen Behälter gesichert sein. Die Batterie darf versetzt werden, muss dann aber wiederum mit stabilen Platten befestigt werden.

4.8.Kraftstofftank

Der Kraftstofftank muss ausreichend befestigt und geschützt sein. Er muss eine Entlüftung haben, die unter den Fahrzeugboden geführt wird. In keiner Lage des Fahrzeuges darf Benzin aus dem Tank oder der Entlüftung austreten. Der Tankstutzen darf nicht über die Karosserie hinausragen.

4.9.Bereifung

Zulässig sind alle Arten von Luftreifen (Ausnahme Einsteigerklasse) ohne Anti-Gleitmittel wie Spikes oder Ketten etc., Zwillingsbereifung ist verboten. Stollen und Stollenähnliche Reifen sind nicht zugelassen. Die Profiltiefe darf max. 15mm und die Rillenbreite zwischen den Profilnoppen max. 13mm betragen. Stollen dürfen nur mit Erlaubnis des Veranstalters gefahren werden.

4.10.Schmutzfänger

An den Antriebsrädern müssen Schmutzfänger aus 2 mm starken Kunststoff angebracht werden. Sie müssen die gesamte Reifenbreite abdecken und von der Radnabenmitte mindestens 10 cm nach oben und nach unten bis 10 cm über dem Boden reichen. Die Befestigung darf nicht provisorisch sein.

4.11.Brems- und Staublicht

Im Heckbereich sind ein Staublicht und zwei Bremslichter gut sichtbar anzubringen. Die Lichter sind rot und haben je eine 21 Watt Birne oder gleichwertige LEDs. Das Staublicht muss beim einschalten der Zündung als Dauerlicht funktionieren.

4.12.Anlasser und Rückwärtsgang

Anlasser und Rückwärtsgang sind für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.

4.13.Verstärkungen, Fahrersitz, Gurt etc.
Die Fahrzeuge dürfen keine scharfen Kanten oder herausragende Teile haben. Auffahrschutz, Anfahrschutz, Verstärkungen und Felgenrand dürfen seitlich an keiner Stelle des Fahrzeuges mehr als 5 cm über die Seitenflanken der Reifen hinausragen und müssen an den Enden abgerundet sein.

Ein einteiliger Schalensitz ist vorgeschrieben und muss sicher befestigt sein. Eine Sitzabstützung in Schulterhöhe ist vorgeschrieben.

Ein Hosenträgergurt ist vorgeschrieben. Er muss mindestens an 3 Punkten mit der Karosserie sicher befestigt sein und darf keine Aufrollautomatik haben.

4.14.Kühler- und Tankschutz

In Fahrzeugen, bei denen sich Kühler, Motor oder Tank im Innenraum befinden, muss der Fahrer mit einer wirksamen Feuer- und Spritzschutzwand aus Blech oder Alu geschützt werden.

Benzinleitungen, die durch den Fahrzeuginnenraum verlegt werden, müssen aus einer Länge bestehen, ausreichend befestigt und gegen Beschädigungen geschützt werden. Sollte der Auspuff und die Benzinleitung durch das Fahrzeuginnere geführt werden, so ist die Benzinleitung an die gegenüberliegende Seite des Auspuff zu verlegen (Bsp. Auspuff rechts, Benzinleitung links von Fahrzeugmitte oder Tunnel). Am Auspuff ist ein wirksamer Schutz gegen Verbrennungen anzubringen.

4.15.Rückspiegel

Es muss mindestens ein funktionstüchtiger Rückspiegel angebracht sein.

4.16.Schalldämpfer

Alle Fahrzeuge müssen mit einem Schalldämpfer ausgerüstet sein. Als Geräusch-Grenzwert gilt: 100 db(A), gemessen am Streckenrand. Empfohlen wird ein Katalysator, Hersteller freigestellt.

4.17.Ölwannenschutz, Motoraufhängung

Jedes Fahrzeug muss mit einen wirksamen Schutz aus
3 mm Blech oder Alu für die Ölwanne versehen sein. Die Motoraufhängungen sindfreigestellt.

4.18.Startnummer

Jedes Fahrzeug, dass an Veranstaltungen zur SwASV teilnimmt, hat mit einer Startnummer gekennzeichnet zu sein. Die Startnummern werden jeweils bei der Generalabnahme zu Beginn des Jahres vergeben. Bereits im Vorjahr vergebene Startnummern finden dabei Berücksichtigung. Die Einteilung erfolgt nach Gruppen- und Klasseneinteilung.

Die Startnummern müssen in ausreichender Größe jeweils auf den Fahrzeugseiten, der Motorhaube und stehend auf dem Dach angebracht sein. Zahlengröße ca. 30 cm hoch, ca. 15 cm breit, wobei schwarze Zahlen auf weißem Grund verwendet werden sollten.

Ferner muss an der Frontscheibe/Gitter (am oberen Rand) zusätzlich die Startnummer angebracht werden. Min. Größe 10x10 cm pro Ziffer.

Die Startnummern haben während der gesamten Veranstaltung stets lesbar zu sein.

Für die Kennzeichnung seines Fahrzeuges ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

4.19.Abschlepphaken

An jedem Fahrzeug muss vorne und hinten ein Abschlepphaken angebracht werden, der farblich markiert sein muss.

Der Fahrer ist für das Anhängen seines Fahrzeuges selbst verantwortlich.

4.20.Aussehen des Fahrzeugs

Ein Fahrzeug, dessen Aussehen und Konstruktion eine Gefahr darzustellen scheint, oder das dem Ansehen des Motorsports schadet, kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

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5.Spezielle Fahrzeugbestimmungen nach Gruppen/Klassen
5.1.Einsteigerklasse und Serientourenwagen
5.1.1.Motor

Alle Teile des Motors müssen Originalteile sein, d.h. die Motorleistung darf nicht durch serienfremde Teile erhöht werden (z.B. Vergaser, Einspritzanlage, Nockenwelle usw.)

Der Zylinderkopf darf nicht bearbeitet werden, alle nachzumessenden Werte müssen den Werksangaben entsprechen.

Polieren und glätten oder erleichtern irgendwelcher Motorteile ist verboten.

Das Auswuchten der Schwungscheibe, Kurbelwelle und der mitdrehenden Teile ist erlaubt.

Auf dem Prüfstand darf der Motor maximal 5% mehr Leistung aufweisen als vom Hersteller angegeben (Prüfstand wird von der technischen Abnahme vorgegeben).

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Angaben zur Serienleistung, z.B. durch Vorlage von Herstellerunterlagen nachzuweisen.

Eine Motornummer muss vorhanden sein.

5.1.2.Getriebe

Motor und Getriebe müssen in der Serie zusammen verbaut worden sein (Motor- und Getriebenummern werden mit Herstellerangaben verglichen). Das Getriebe muss in allen Übersetzungen das Fahrzeug zur Bewegung bringen. Die Nachweispflicht für die Serienmäßigkeit liegt beim Fahrer.

Die Getriebenummer muss vorhanden sein.

5.1.3.Gewichtserleichterung der Karosserie

Jegliche Gewichtserleichterung ist verboten, außer das Ausschneiden der Kotflügel um 5 cm um Rad herum. Bei Absprache mit den technischen Kommissaren können einzelne Bleche entfernt werden (z.B. zum Ausbeulen von Türen oder Seitenteilen usw.). Ausgeschnittene Türen und Seitenteile müssen durch ein Ersatzblech oder Alu ersetzt werden.

Sondererlaubnisse müssen im Wagenpass vermerkt werden.

5.1.4.Bremsanlage

Die Bremsanlage muss im Originalzustand belassen werden (Bremskraftverstärker, Bremsscheiben, Bremstrommel, Hauptbremszylinder). Das Bremskraftregelventil darf entfernt werden.

5.1.5.Lenkung
Die Lenkung muss im Originalzustand belassen werden. Die Lenksäule muss original bleiben. Lediglich die Befestigungspunkte der Lenkung und Lenksäule dürfen verstärkt werden. Die Befestigungspunkte dürfen nicht verändert werden. Nur Lenkrad und Lenkradnabe sind freigestellt.

5.1.6.Elektrik

Die Lichtmaschine muss zu jeder Zeit funktionsfähig sein und kann nach dem Rennen von den technischen Kommissaren nachgeprüft werden (Der Fahrer oder sein Mechaniker sind verantwortlich für das freilegen der Batteriepole).

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5.2.Gruppe 0 - Einsteigerklasse
5.2.1.Allgemeines

Die Einsteigerklasse ist eine Anfängerklasse, in der Fahrzeuge bis 1050 ccm und 45 PS starten dürfen. Die Fahrzeuge müssen aus der Großserie (mind. 1 Mio. gebauter Fz.) stammen und sind außer den hier aufgeführten Änderungen absolut serienmäßig zu belassen. Die 3% Regelung für den Hubraum gilt hier nicht.

5.2.2.Teilnehmer

Jeder, unter 25 Jahren, der noch keine Rennen gefahren ist, darf in dieser Klasse mitfahren. Meister und Vizemeister scheiden automatisch aus.

Jugendliche ab 15 Jahren haben mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigen die Möglichkeit in der Einsteigerklasse zu starten. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch als Meister oder Vizemeister ein weiteres Jahr in der Einsteigerklasse starten.

5.2.3.Fahrzeuge

Alle Fahrzeuge mit 1050 ccm und 45 PS sind zugelassen, z.B. Ford Fiesta, Opel Corsa, VW Polo, VW Derby und Mini. Nicht zugelassen sind Allradfahrzeuge.

5.2.4.Bereifung

Es dürfen nur Sommer- oder Winterreifen in Originalgröße gefahren werden. Diese dürfen nachgeschnitten werden. Maximale Rillenbreite ist 13 mm.

5.2.5.Auffahrschutz

Der Auffahrschutz vorne ist ein U-förmig gebogenes Rohr, das an den Käfigstützen verschweißt werden kann. Es darf maximal 1 Zoll starkes Rohr verwendet werden. Der zwingend vorgeschriebene Ölwannenschutz darf keine Verbindung mit dem Auffahrschutz haben. Der hintere Auffahrschutz besteht aus der nicht verstärkten originalen Stoßstange.

5.2.6.Lenkrad und Sitz

Das Lenkrad darf durch ein handelsübliches Sportlenkrad ersetzt werden.

5.2.7.Kraftstofftank

Der Serientank ist zusätzlich gegen Steinschlag zu sichern. Alternativ kann die Benzinversorgung aus dem Kofferraum heraus erfolgen. Hierzu ist ein maximal 20 l-Tank (Kanister) im Kofferraum zu befestigen, ferner gelten die all. Fahrzeugbestimmungen.

5.2.8.Auspuffanlage

Der Serienauspuff darf hinter dem ersten Schalldämpfer abgeschnitten werden.

5.2.9.Luftfilter

Der Luftfiltereinsatz ist freigestellt.

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5.3.Gruppe 1, Klasse 1 Serientourenwagen
5.3.1.Fahrzeuge

Die Fahrzeuge müssen der Großserie entsprechen und im originalen Zustand belassen werden, außer den hier aufgeführten Änderungen.

5.3.2.Auffahrschutz/Stoßstange

Im Bereich des Motors darf die Stoßstange durch ein 1 Zoll starkes Rohr verstärkt werden. Plastikstoßstangen sollten wenn möglich entfernt werden, können aber durch ein anderes Material ersetzt werden. Diese dürfen dann aber nicht als Rammschutz ausgelegt werden.

5.3.3.Kühler, Kraftstofftank und Batterie

Kühler, Tank und Batterie dürfen versetzt werden.

5.3.4.Stoßdämpfer, Federn

Das Fahrwerk ist freigestellt, jedoch nicht die Befestigungspunkte, die lediglich verstärkt sein dürfen und ansonsten original sein müssen.

5.3.5.Kotflügel

Das Ausschneiden der originalen Kotflügel ist um maximal 5 cm erlaubt.

5.3.6.Lenkung und Lenkrad

Die Lenksäule muss original sein, wenn dies nicht der Fall ist, muss die Änderung im Wagenpass für einen Protestfall eingetragen werden.

5.3.7.Auspuffanlage, Luftfilter

Der Luftfilter ist freigestellt, ebenso die Auspuffanlage. Sollte die Auspuffanlage durch das Fahrzeuginnere geführt werden, ist ein wirksamer Schutz gegen Verbrennungen anzubringen.

5.3.8.Felgen

Es dürfen nur Originalfelgen, die in Großbauserie auf dem Auto verbaut wurden, gefahren werden. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Fahrer.

5.3.9.Alles was hier nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

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5.4.Gruppe 1, Klasse 2 Tourenwagen
5.4.1.Fahrzeuge

Die Fahrzeuge müssen der Großserie entsprechen und im originalen Zustand belassen werden, außer den hier aufgeführten Änderungen. Karosserieerleichterungen sind erlaubt.

Fahrzeuge der Gruppe 4, Klasse 3 Käferklasse sind in dieser Klasse zugelassen.

Fahrzeuge der Käferklasse Europokal sind ebenfalls zugelassen, jedoch Punkt 4.9. (Bereifung) ist zubeachten.

5.4.2.Auffahrschutz/Stoßstange

Im Bereich des Motors darf die Stoßstange durch ein 1 Zoll starkes Rohr verstärkt werden. Plastikstoßstangen sollten wenn möglich entfernt werden, können aber durch ein anderes Material ersetzt werden. Diese dürfen dann aber nicht als Rammschutz ausgelegt werden.

5.4.3.Kühler, Kraftstofftank, etc.

Kühler, Tank und Batterie dürfen versetzt werden.

5.4.4.Dämpfer, Federn

Das Fahrwerk ist freigestellt, jedoch nicht die Befestigungspunkte, die lediglich verstärkt sein dürfen.

5.4.5.Kotflügel

Das Ausschneiden der Kotflügel ist um maximal 5 cm erlaubt. Kotflügelverbreiterungen sind erlaubt. Höchstbreite 190 cm.

5.4.6.Lenkrad und Lenksäule

Lenkrad, Lenksäule und Lenkgetriebe sind freigestellt.

5.4.7.Auspuffanlage

Die Auspuffanlage ist freigestellt. Sollte sie durch das Fahrzeuginnere geführt werden, ist ein wirksamer Schutz gegen Verbrennungen anzubringen.

5.4.8.Motor und Getriebe

Änderungen an Motor und Getriebe sind erlaubt. Der Einsatz von Fremdmotoren sowie Motorradmotoren ist nicht gestattet. Die Zylinderzahl sowie die Zylinderanordnung und die Einbaulage der Kurbelwelle muss beibehalten werden.

5.4.9.Bremsanlage

Die Bremsanlage darf geändert werden, auf den Erhalt der Funktionstüchtigkeit ist zu achten.

5.4.10.Bereifung

Die Reifenbreite und Felgen sind freigestellt. Die Räder dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Breite höchstens 190 cm.
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5.5.Gruppe 1, Klasse 3 Supertourenwagen
5.5.1.Fahrzeuge

Erlaubt sind alle Karosseriefahrzeuge außer Roadster, Cabrios und Geländefahrzeuge. Außerdem verboten sind Rohrrahmenkonstruktionen.

5.5.2.Motor, Getriebe, Antrieb

Der Hubraum ist auf 4000ccm begrenzt. Motor, Getriebe und Antriebsstrang sind freigestellt. Lage und Anordnung sind ebenfalls freigestellt. Doppelmotoren sind erlaubt. Motor und Getriebe sowie drehende Teile im Fahrgastraum sind zum Fahrer hin sicher zu verkleiden.

5.5.3.Fahrwerk, Lenkung, Fahrzeugabmessungen

Fahrwerk und Lenkung sind freigestellt. Die Fahrzeugbreite darf max. 200cm betragen und die Räder dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Wenn die Räder über die Karosserie hinausragen, müssen sie komplett abgedeckt werden. Der Radstand muss original bleiben (+/- 10cm). Die Karosserie darf in der Höhe verändert werden, muss jedoch im Fahrgastraum mindestens 80 cm hoch sein. Die Fenstergröße muss original bleiben. Ausnahmen werden im Wagenpass eingetragen.

Die Konstruktion darf keinen provisorischen Charakter haben. Sonderregelungen werden von der technischen Kommission erteilt.

5.5.4.Hochnennen

Hochnennen in die nächste Gruppe ist nicht erlaubt.

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5.6.Gruppe 2 Spezialtourenwagen
5.6.1.Fahrzeuge

Als Spezialtourenwagen gelten Fahrzeuge, bei denen lediglich ein Teil der Originalkarosserie beibehalten werden muss. Die Bodenplatte muss Original sein. Die Karosserie darf in der Höhe verändert werden, muss jedoch mit der Bodenplatte fest verbunden sein. Karosserie und Bodenplatte müssen vom gleichen Fahrzeugtyp sein. Die Fahrzeughöhe muss mindestens 80 cm von Bodenplatte bis Dachrinne betragen (Neue Fahrzeuge ab 2006).

Ansonsten können alle Änderungen vorgenommen werden, die die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs verbessern. Hauben und Türen können durch selbstgefertigte Teile ersetzt werden.

Die Rahmenkopfverstärkungsbleche dürfen entfernt werden, das Schaltgestänge ist freigestellt. Das Stoßdämpferaufhängungshorn darf gekürzt werden (hinten original Dämpferaufhängung).

5.6.2.Antriebswellen

Die Antriebswellen sind freigestellt.

5.6.3.Schräglenker und Vorderachse

Verstellbare Achsen (Puma- und R-Power Achsen) dürfen verwendet werden.

Schräglenker dürfen durch Porsche 924 Turbo Teile ersetzt werden.

Als Vorderachse (bei Flachkäfern) ist erlaubt (in Originalbauweise).

5.6.3.1.Federbein-Vorderachse Typ 1202/1302

5.6.3.2.Längslenker-Vorderachse Typ 1200/1300/1500

Der Radstand muss original bleiben (+/- 20 mm)

5.6.4.Haubenschutz

Ein Haubenschutz mit max. 25 mm Durchmesser ist erlaubt, er darf nur an vier Punkten befestigt sein und nur max. 5 cm vor der Haube angebracht sein. Die Haube darf max. 15 cm über die Vorderachse hinausragen und keine Keil- oder Trapezform haben (von oben gesehen).

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5.7.Gruppe 3 Spezial Auto-Cross
5.7.1.Fahrzeuge

Freie Bauart, jedoch muss das Fahrzeug den allgemeinen Fahrzeugbestimmungen entsprechen und ein größtmögliches Maß an Sicherheit bieten. Das Fahrzeug muss in allen Teilen einwandfrei gefertigt sein und darf keinen provisorischen Charakter und keine scharfen Kanten und Ecken haben.

Der Fahrerraum muss mit einer 2 mm starken Stahlblechplatte nach oben gesichert sein. Das Dach muss verschweißt sein. Besteht das Dach aus einem anderen Material, so ist eine Diagonalstrebe über dem Fahrer anzubringen.

Eine geschlossene Bodenplatte aus mindestens 1 mm starkem Alublech ist unter dem Fahrerraum anzubringen.

5.7.2.Kraftstofftank

Der Tank ist zusätzlich gegen Beschädigungen bei Zusammenstößen zu sichern.

5.7.3.Kardanwelle, Antriebsketten etc.

Führen Kardanwelle oder Antriebsketten durch den Fahrerraum, müssen diese komplett mit Stahlblech abgedeckt und sorgfältig an der Bodenplatte befestigt werden. Bei Aluabdeckungen muss an jedem Gelenk ein Stahlbügel mit eigener Befestigung vorhanden sein.

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5.8.Gruppe 4 Sonderklasse Käferklasse bis 1650 ccm
5.8.1.Fahrzeuge

Als Fahrzeuge sind nur zugelassen VW Typ 1 (Käfer) mit der Verkaufsbezeichnung VW 1200, VW 1300, VW 1500, VW 1302 und VW 1303. Sie müssen im originalen Zustand belassen werden, außer den hier angeführten Änderungen. Karosserieerleichterungen sind erlaubt.

5.8.2.Motor und Getriebe

Zugelassen ist nur der Motor des VW Typ 1 mit maximal 1650 ccm, Bohrung maximal 87 mm, Hub maximal 69 mm. Spanabhebende Maßnahmen an Zylinderkopf, Schwungrad, Ansaugrohr usw. dürfen nicht vorgenommen werden. Dass Verdichtungsverhältnis darf nicht geändert werden. Es darf nur ein original VW Typ 1 (Käfer) Getriebe verwendet werden, nicht verwendet werden dürfen Typ 181 (Kübel), 2 (Bus), 3, 4, 147 (Fridolin). Freigestellt sind der Verteiler, Luftfilter und die Ladung der Lichtmaschine. Erlaubt ist auch die Verwendung von 0311er, 040er, 070er und 043er Zylinderköpfen.

5.8.3.Bereifung und Felgen

Die Reifen sind freigestellt (Allgemeine Fahrzeugbestimmungen Punkt 9. beachten). Felgen vorn 4,5 x 15, hinten max. 5,5 x 15. Nur Originalfelgen sind erlaubt.

5.8.4.Stoßdämpfer

Stoßdämpfer sind freigestellt, jedoch nicht die Befestigungspunkte (Original), die lediglich verstärkt sein dürfen.

5.8.5.Auspuffanlage

Die Auspuffanlage ist freigestellt.

5.8.6.Lenkrad

Das Lenkrad und Lenksäule sind freigestellt.

5.8.7.Vorderachse

Die Vorderachse muss original sein (keine verstellbare Vorderachse).

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5.9.Gruppe 5 Lady Cup

Im Lady Cup dürfen nur Serientourenwagen, Einsteigerfahrzeuge und Fahrzeuge der Käferklasse eingesetzt werden.

Die Nennung ist maßgebend für das eingesetzte Fahrzeug. Die Teilnahme am Superfinale ist möglich.

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6.Allgemeine Bestimmungen
6.1.Kraftstoffe und Öle

Bei Rennen zur SwASV dürfen nur handelsübliche Kraftstoffe und Öle verwendet werden.

Ölzusätze und Obenschmieröle (Additive) sind nur dann erlaubt, wenn sie die Oktanzahl des verwendeten Kraftstoffs nicht erhöhen.

Der Veranstalter hat das Recht auf Überwachung und Überprüfung des verwendeten Kraftstoffs. In Zweifelsfällen ist der vom Veranstalter gestellte Kraftstoff zu verwenden. Bei Verstößen kann der/das Teilnehmer/Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

6.2.Umweltschutz

Alle Rennfahrzeuge sind im Fahrerlager auf einer flüssigkeitsdichten Plane abzustellen. Ölwechsel auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Wer Ölschäden verursacht, haftet dafür in voller Höhe.

Nach 21.00 Uhr darf an keinem Rennfahrzeug mehr der Motor laufen.

6.3.Fahrerausrüstung

Es werden innerhalb der SwASV nur noch Fahrer mit einem Fahreranzug aus feuerabweisendem/feuerhemmendem Material zugelassen. Für Einsteiger reicht ein Fahreroverall aus.

Helm mit Visier oder Schutzbrille sind vorgeschrieben.

Handschuhe und Halskrause sind Pflicht.

Der Sicherheitsgurt ist anzulegen und der Helm aufzusetzen, bevor die Rennstrecke befahren wird.

6.4.Nennungen

Die Nennungen sind auf den offiziellen Nennungsformularen der jeweiligen Veranstalter abzugeben.

Mit der Abgabe der Nennung erkennt der Teilnehmer die Ausführungsbestimmungen der SwASV an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

Nennungen können ohne Angabe von Gründen durch den Veranstalter abgelehnt werden.

Nenngeld ist Reuegeld.

Das Nenngeld wird erstattet bei Zusammenlegung von zwei Klassen, wenn der Teilnehmer in beiden Klassen genannt hat. Das Nenngeld wird nicht erstattet, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muß.

Wird die Veranstaltung verlegt, behält sich der Veranstalter das Recht auf Rückzahlung vor. Bei Rückzahlung muss für die verlegte Veranstaltung eine neue Nennung abgegeben werden.

Das Nenngeld beträgt zurzeit pro Nennung 40,- €, Einsteigerklasse 25,- €. Für Nachnennungen wird eine Gebühr von 10,- € erhoben. Nennungsschluss ist jeweils eine Woche vor einer Veranstaltung.

6.5.Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Helfer etc.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Der Teilnehmer verzichtet unter Ausschluss des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:

l
den Veranstalter, dessen Beauftragten, Sportwarte und Helfer
lFahrer und Halter von Fahrzeugen, die an der Veranstaltung teilnehmen
lBehörden und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

6.6.Wertung - Punkte
6.6.1.Allgemeines

Gewertet werden alle Fahrzeuge, die mindestens 50 % des Wertungslaufs vollendet haben und abgewinkt wurden.

6.6.2.Rennleitung

Die Rennleitung wird bei jeder Veranstaltung, die zur Südwestdeutschen Auto-Cross Meisterschaft gewertet wird, von der SWASV gestellt. Die Rennleitung besteht i.d.R. aus 3 Personen (1 Rennleiter, 2 Sportkommissare). Jedem Veranstalter ist es freigestellt, der Rennleitung eine beratende Person zur Seite zu stellen.

6.6.3.Zeittraining und Start

Es wird ein Zeittraining gefahren.Der stehende Start ist bei allen Veranstaltungen zur SwASV vorgeschrieben.Die Startaufstellung für den 1. Vorlauf wird durch ein Zeittraining (3 gezeitete Runden pro Fahrer, wobei die beste gewertet wird) ermittelt. Die Startaufstellung für den 2. Vorlauf ergibt sich aus dem Ergebnis des 1.Vorlaufs. Die Startaufstellung für den Endlauf ergibt sich aus dem Ergebnis des 2. Vorlaufs.Bei Klassenzusammenlegung erfolgt die Startaufstellung ebenfalls nach der Reihenfolge der gefahrenen Zeiten. Die zusammengelegten Klassen werden jedoch getrennt gewertet.
Fehlt ein Fahrzeug beim Start, bleibt der Startplatz frei.

6.6.4.Punkteschlüssel

Gewertet wird nach folgendem Punkteschlüssel:

Platzierung      Punkte               Punkte
                        Vorläufe            Endlauf

1.                        10                      20

2.                         9                       16

3.                         8                       14

4.                         7                       12

5.                         6                       10

6.                         5                         8

7.                         4                         6

8.                         3                         4

9.                         2                         2

10.                       1                         1


6.6.5.Rennabbruch

Bei Rennabbruch gilt folgendes:

Wenn mehr als 75% der Runden absolviert sind, wird das Rennen als beendet gewertet. Gewertet wird die letzte Runde vor Rennabbruch. Der Verursacher des Rennabbruchs fällt aus der Wertung. Der Verursacher wird von der Rennleitung benannt.

Sind weniger als 75% der Runden absolviert, wird das Rennen neu gestartet. Startaufstellung entspricht der Zieldurchfahrt in der Runde vor Rennabbruch. Der Verursacher des Rennabbruchs wird hinten angestellt. Der Verursacher wird von der Rennleitung benannt.

Bei Rennabbruch in der 1. Runde, wird das Rennen neugestartet. Startaufstellung entspricht dem Ergebnis des Zeittrainings bzw. Vorlauf.

6.6.6.Frühstart

Bei Frühstart gilt folgendes:

Der Verursacher wird beim ersten Mal verwarnt, beim zweiten Mal wird er auf den letzten Startplatz gestellt. Der freigewordene Startplatz bleibt leer.

6.6.7.Superfinale

Es werden 2 Superfinale mit je 12 Runden gefahren.

Aufteilung des Superfinals in

1. Käferklasse, Serientourenwagen, Tourenwagen und Supertourenwagen und Lady Cup

2. Spezialtourenwagen und Spezial Auto-Cross.

Der erste, zweite und dritte aus jeder Klasse ist für das Superfinale qualifiziert. Der 4. und 5. kann aufrücken.

Gestartet wird im Handycap System.

6.7.Preise und Pokale
6.7.1.Pokale

Pokale werden bis zum 5. Platz ausgegeben. Höchstens jedoch bis zum vorletzten. Maßgebend sind die abgegebenen Nennungen pro Klasse (z.B. 4 abgegebene Nennungen: 3 Pokale wenn 3 Fahrzeuge das Ziel erreichen, kommen nur 2 ins Ziel erhalten nur diese beiden Pokale). Im Superfinale gilt das gleiche.

Bei Klassenzusammenlegung werden Pokale und Preisgelder nur einmal, nach Zieleinlauf vergeben.

6.7.2.Preisgeld

Als Mindest-Preisgeld werden festgelegt: 1.Platz 60€, 2.Platz 40€, 3.Platz 20€.

Bei mehr als 120 Nennungen: 1.Platz 75€, 2.Platz 50€, 3.Platz 25€

Im Superfinale pro Lauf: 1.Platz 100€, 2.Platz 75€, 3.Platz 50€

6.8.Papier- und Technische Abnahme
6.8.1.Papierabnahme

Bei der Papierabnahme sind vom Fahrer vorzulegen:

l
Nennungsformular, falls nicht vorher eingereicht
lNenngeld, falls nicht vorher gezahlt
lWagenpass

Die Papierabnahme kann durch Helfer erfolgen.

6.8.2.Technische Abnahme

Zur Technischen Abnahme hat der Fahrer/die Fahrerin persönlich mit dem Fahrzeug zu erscheinen. Der Fahreranzug ist anzuziehen und der Helm ist mitzuführen. Der Wagenpass ist der Technischen Abnahme vorzulegen.

Fahrzeuge, die nicht den vorliegenden Bestimmungen entsprechen, oder Fahrer, die ohne Ausrüstung erscheinen, erhalten keine Abnahme und werden nicht zur Veranstaltung zugelassen.

Stellt das Abnahme-Personal lediglich einen Mangel am Fahrzeug fest, so kann dieser nachgebessert werden und das Fahrzeug erneut zur Abnahme vorgeführt werden. Kann der Mangel (gravierende oder sicherheitstechnische Mängel) nicht rechtzeitig oder vollständig behoben werden, kann das Fahrzeug nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Fahrzeuge, die während der Veranstaltung durch einen Unfall oder Überschlag beschädigt werden, müssen vor einem erneuten Start zur Nachabnahme vorgeführt werden.

Werden während der Veranstaltung unzulässige Änderungen vorgenommen, führt dies zum Ausschluss des Fahrers und des Fahrzeugs.

Die technischen Kommissare haben jederzeit das Recht Fahrzeuge zu kontrollieren.

Die technische Abnahme muss an einem abgesperrten Platz stattfinden (Veranstalter weißt einen Platz aus). Zuschauer sind der technischen Kontrolle fernzuhalten.

6.8.3.Fahrerbesprechung

Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Strafmaß bei nicht Beachtung: der Fahrer wird vom nächsten Wertungslauf ausgeschlossen.

6.8.4.Zeitplan

Wird vom Veranstalter bekanntgegeben.

6.9.Flaggenzeichen

Während des Trainings und der Rennen gelten folgende Flaggenzeichen:

Schwarz-Rot-Gold                         Start, falls kein Ampelstart

Rot                                              Rennabbruch, sofort, aber ohne Gefährdung anderer anhalten

Gelb - geschwenkt                        Große Gefahr, Überholverbot, zum Anhalten bereitmachen,                                       
                                                   Geschwindigkeit erkennbar verringern

Gelb - stillgehalten                        Gefahr

Blau                                             Fahrzeug wird überrundet - Platz machen

Schwarz - gerollt                           Verwarnung wegen unsportlicher oder gefährlicher Fahrweise

Schwarz - offen                             Disqualifikation - sofort Rennstrecke verlassen

Schwarz-Weiß kariert                    Zielflagge - Ende des Rennens


6.10.Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
6.10.1.Allgemeines

Da die Auflagen der Genehmigungsbehörden an die Veranstalter immer umfangreicher werden, wir uns aber nicht der Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen berauben möchten, sollten folgende Regeln eingehalten werden.

6.10.2.Ordnung

Jeder Teilnehmer hat in seinem Umfeld selbst für die nötige Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

Der Veranstalter behält sich vor, ein Pfand in Höhe von 50,- € zu erheben, das bei ordnungsgemäßem Verlassen zurückgezahlt wird.

6.10.3.Umweltschutz

Besondere Sorgfalt ist im Umgang mit Öl, Kühlwasser, Batteriesäure, Benzin und Bremsflüssigkeit geboten. Es muss daher unter jedem Fahrzeug eine Kunststoffplane ausgelegt werden. Alternativ kann eine Auffangwanne unter Motor, Getriebe und Differential aufgestellt werden.

Im gesamten Bereich des Veranstaltungsgeländes inklusive angrenzender Feldwege gilt für alle Arten von Fahrzeugen Schrittgeschwindigkeit, ausgenommen ist lediglich die Rennstrecke während des Trainings und der Rennen. Missachtung führt zum Ausschluss.

Nach 21.00 Uhr ist das Laufen lassen von Motoren untersagt. Stromaggregate dürfen nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr laufen.

Bei der An- und Abfahrt zur Rennstrecke bitte Umsicht und Rücksicht auf Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

6.10.4.Anhänger

Ist ein Anhängerparkplatz ausgewiesen, sind alle Anhänger (ausgenommen Wohnwagen) dort abzustellen.

6.10.5.Alkoholverbot

Für Fahrer gilt während der Veranstaltung Alkoholverbot. Der Veranstalter ist verpflichtet, Alkoholkontrollen durchzuführen. Grenzwert 0,0º/oo. Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetz wird hingewiesen.

6.10.6.Sonstiges

Das Mitnehmen von Personen in Rennfahrzeugen ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlung wird mit Verwarnung geahndet. Wiederholung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

6.11.Proteste
6.11.1.Allgemeines

Jeder Teilnehmer kann gegen einen Fahrer oder ein Fahrzeug, der/dass im selben Rennen fährt einen Protest einlegen. Proteste gegen den Veranstalter, die Zeitnahme, die Rennleitung oder das Schiedsgericht sind nicht möglich. Ferner sind Sammelproteste nicht zulässig.

6.11.2.Protestgebühr, Verfahren etc.

Jeder Protest ist unter gleichzeitiger Zahlung von 150,- € binnen 30 Minuten nach Ende eines Wertungslaufs bei der Rennleitung einzulegen. Er muss exakt definiert sein, z.B. gegen Motor, Getriebe, Fahrwerk, Reifen etc. Der Protesteinlegende muss einen Haftungs-Vordruck unterschreiben. Ist der Protest begründet, wird die Gebühr zurückgezahlt, andernfalls fällt sie an den Veranstalter.

Die zur Klärung des Protests benötigten Mittel trägt grundsätzlich der im Protestverfahren Unterlegene. Zur Sicherung der Ansprüche behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Protestgebühr oder den Protestgegenstand (das Fahrzeug) als Pfand zu nehmen. Die entstehenden Kosten sind binnen 7 Tagen zu zahlen. Hält der Protestgegner sich oder sein Fahrzeug nicht zur Klärung bereit, gilt er automatisch als unterlegen und wird disqualifiziert. Der Veranstalter behält sich das Recht einer genauen Untersuchung von Fahrzeugen während der Veranstaltung vor.

Sollten für die Protestbearbeitung weitere Untersuchungen notwendig werden, wird von den technischen Kommissaren eine Kaution festgelegt. Diese ist im Voraus zu zahlen. Sollte der Protesteinlegende die Kaution nicht hinterlegen, verfällt der Protest.

6.12.Meisterschaft

In der SwASV werden folgende Meisterschaften ausgefahren:

§
Meister der Gruppe 0 Einsteigerklasse
§Meister der Gruppe 1 Serientourenwagen bis 1600 ccm
§Meister der Gruppe 1 Serientourenwagen über 1600 ccm
§Meister der Gruppe 1 Tourenwagen bis 1800 ccm
§Meister der Gruppe 1 Supertourenwagen bis 4000 ccm
§Meister der Gruppe 2 Spezialtourenwagen bis 1600 ccm
§Meister der Gruppe 2 Spezialtourenwagen über 1600 ccm
§Meister der Gruppe 3 Spezial Auto-Cross bis 1600 ccm
§Meister der Gruppe 3 Spezial Auto-Cross über 1600 ccm
§Meister der Gruppe 3 Spezial Auto-Cross bis 2000 ccm, ohne Allrad
§Meister der Gruppe 4 Käferklasse bis 1650 ccm
§Meisterin der Gruppe 5 Lady Cup
§Meister der Crosskart Junioren bis 14 Jahre
§Meister der Crosskart Junioren 14 bis 18 Jahre
§Meister der Crosskart Senioren
§Meister der Meister

Für die Meisterschaft wird jede Veranstaltung zur SwASV gewertet, soweit sie den entsprechenden Status erhält. Der Status kann nachträglich aberkannt werden. Veranstaltungen zur SwASV werden zu Beginn des Meisterschaftsjahres bekannt gegeben. Gewertet zur Meisterschaft werden nur die Fahrer, die an mindestens 55% der Veranstaltungen teilgenommen haben.
Nicht gewertet wird der Super Cup.

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7.Sonstiges

7.1.Bei Unklarheiten stehen Ihnen die folgenden technischen Kommissare ab 18.00 Uhr gerne zur Verfügung

Peter Kirchhof 0172-8090064
Rudolf Mirkes 06568-7157
Thomas Prokopowicz0177-8665750
Georg Fuhrmann 06566-933641 oder 0176-62918049 oder 00352-691978824
Henri Weiß 00352-621638580
Dirk Schumacher 0163-4677186
Horst Fuhrmann 01577-3215123
Norman Höfer 0176-22989486
Klaus Gräfen 0177-3989552

7.2.Weitere Ansprechpartner der SWASV
1. Vorsitzender Peter Spoden 06551-2713
2. Vorsitzender Horst Klas 06565/2567
Schriftführer Guido Endres 0151-26322592
Kassenwart Jörg Mayers 06554-934153
BeisitzerJoachim Nelles
Michael Munkler 06550-960660

7.3.Ansprechpartner der Vereine
ACF Bitburg Marcus Spoden 06551/2713
Hover Pöns Ingendorf Rudolf Mirkes 06568/7157
MST Irsental Michael Munkler 0171/4087636
ACL Krautscheid Andreas Loskyll 0176-32066306
Vita Cross Johann Kierens 0032/(0)80329808
Auto Cross Supporting Michael Küches 0032/(0)80227242
AC Waldorf Rudolf Linden 06597/2307
ACC Windhausen Jörg Gödert 06566-932881 oder 00352-691719363
ACF Plaidt Heribert Bersch 02630-7987
AMSC Pfeffelbach Michael Rinder 06384-314
MSF Hornets Thomas Prokopowicz 0177-8665750
Inhaltsverzeichnis